Oberbürgermeister*in Bonn: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Altes Rathaus am Markt IMG 1758.jpg|thumb|Altes Rathaus am Markt in Bonn]]
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Bis Mitte der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts war das Amt des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin (OB) von Bonn ein reines Ehrenamt – wie im restlichen Nordrhein-Westfalen auch. Das jeweilige Stadtoberhaupt wurde bis dato von den Ratsmitgliedern aus ihren Reihen gewählt, die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte führte ein Oberstadtdirektor (in den Landkreisen ein Oberkreisdirektor). Seit einer entsprechenden Reform werden nun die Oberbürgermeister(innen) (und die Landräte) per Direktwahl bestimmt; erreicht in einem ersten Wahlgang keine(r) der Kandidat(inn)en die absolute Mehrheit, wird 14 Tage später eine Stichwahl erforderlich. Seither ist die/ der OB auch Chef(in) der Verwaltung, also hauptberuflich tätig. Das Stadtoberhaupt steht auch dem Stadtrat vor, selbst wenn es kein Mitglied desselben ist.
Bis zur Mitte der 1990-er Jahre war das Amt des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin (OB) von [[Bonn]] ein reines Ehrenamt – wie im restlichen Nordrhein-Westfalen auch. Das jeweilige Stadtoberhaupt wurde bis dato von den Ratsmitgliedern aus ihren Reihen gewählt, die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte führte ein Oberstadtdirektor (in den Landkreisen ein Oberkreisdirektor). Seit einer entsprechenden Reform werden nun die Oberbürgermeister(innen) (und die Landräte) per Direktwahl bestimmt; erreicht in einem ersten Wahlgang keine(r) der Kandidat(inn)en die absolute Mehrheit, wird 14 Tage später eine Stichwahl erforderlich. Seither ist die/ der OB auch Chef(in) der Verwaltung, also hauptberuflich tätig. Das Stadtoberhaupt steht auch dem Stadtrat vor, selbst wenn es kein Mitglied desselben ist.


== Bonner OBs ==
== Bonner OBs ==

Version vom 24. November 2024, 20:09 Uhr

Altes Rathaus am Markt in Bonn

Bis zur Mitte der 1990-er Jahre war das Amt des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin (OB) von Bonn ein reines Ehrenamt – wie im restlichen Nordrhein-Westfalen auch. Das jeweilige Stadtoberhaupt wurde bis dato von den Ratsmitgliedern aus ihren Reihen gewählt, die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte führte ein Oberstadtdirektor (in den Landkreisen ein Oberkreisdirektor). Seit einer entsprechenden Reform werden nun die Oberbürgermeister(innen) (und die Landräte) per Direktwahl bestimmt; erreicht in einem ersten Wahlgang keine(r) der Kandidat(inn)en die absolute Mehrheit, wird 14 Tage später eine Stichwahl erforderlich. Seither ist die/ der OB auch Chef(in) der Verwaltung, also hauptberuflich tätig. Das Stadtoberhaupt steht auch dem Stadtrat vor, selbst wenn es kein Mitglied desselben ist.

Bonner OBs

Amtsketter des/der Bonner OB. -
Foto: Hans-Dieter Weber.

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