Zum Inhalt springen

75 Jahre Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 28: Zeile 28:
Am historischen Ort des Bundesrats, der ehemaligen Pädagogischen Akademie, begann der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 die Arbeit am Grundgesetz. Und im Museum Koenig hatten die 65 von den Ländern entsandten Politiker – 61 Männer und vier Frauen – die Arbeit an einer Verfassung für eine neue deutsche Demokratie aufgenommen.  
Am historischen Ort des Bundesrats, der ehemaligen Pädagogischen Akademie, begann der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 die Arbeit am Grundgesetz. Und im Museum Koenig hatten die 65 von den Ländern entsandten Politiker – 61 Männer und vier Frauen – die Arbeit an einer Verfassung für eine neue deutsche Demokratie aufgenommen.  


Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs trat 1948 der Parlamentarische Rat zusammen, um der Bundesrepublik Deutschland eine demokratische Verfassung zu geben. Im Mittelpunkt des Grundgesetzes stehen Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung sowie der Schutz der Menschenwürde. Nie wieder sollte der Staat den Menschen instrumentalisieren und beherrschen können. Entsprechend lautet Artikel 1 in der Endfassung des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." 
Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs trat 1948 der Parlamentarische Rat zusammen, um der Bundesrepublik Deutschland eine demokratische Verfassung zu geben.  
 
Im Mittelpunkt des Grundgesetzes stehen Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung sowie der Schutz der Menschenwürde. Nie wieder sollte der Staat den Menschen instrumentalisieren und beherrschen können. Entsprechend lautet Artikel 1 in der Endfassung des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Und zugleich gilt, dass die Staatsmacht durch Gesetze begrenzt sein muss.


Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz beschlossen. Am 23. Mai 1949 wurde es feierlich unterzeichnet.
Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz beschlossen. Am 23. Mai 1949 wurde es feierlich unterzeichnet.
33.853

Bearbeitungen