Combahn-Viertel: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Schienenstrang der Bröltalbahn in Beuel IMG 0165.jpg|thumb|Ehemaliger Schienenstrang der Bröltalbahn am Beueler Rheinufer]] | [[Datei:Schienenstrang der Bröltalbahn in Beuel IMG 0165.jpg|thumb|Ehemaliger Schienenstrang der Bröltalbahn am Beueler Rheinufer]] | ||
[[Datei:Fahrradweg IMG 0025.jpg|thumb|Hinweise am Fahrradweg]] | [[Datei:Fahrradweg IMG 0025.jpg|thumb|Hinweise am Fahrradweg]] | ||
== | == Historische Bedeutung == | ||
Das Combahnviertel soll aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Um 1900 ist das Gebiet des heutigen Combahnviertels auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Das Gebiet bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasch ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (vom 19. zum 20.Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart. | Das Combahnviertel soll aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Um 1900 ist das Gebiet des heutigen Combahnviertels auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Das Gebiet bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasch ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (vom 19. zum 20.Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart. | ||
Der Bonner Stadtrat hatte die Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel bereits im Juni 2021 beschlossen. Allerdings haben sich mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 Änderungen in Bezug auf das Aufstellungsverfahren ergeben. Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW fiel der Stadt Bonn aber offenbar zu spät auf. Daher ist für eine rechtssichere Aufstellung der Satzung das gesamte formelle Verfahren erneut auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Bundesstadt Bonn wird das Verfahren für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel neu beginnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat am 14. März 2024 gefasst. | Der Bonner Stadtrat hatte die Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel bereits im Juni 2021 beschlossen. Allerdings haben sich mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 Änderungen in Bezug auf das Aufstellungsverfahren ergeben. Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW fiel der Stadt Bonn aber offenbar zu spät auf. Daher ist für eine rechtssichere Aufstellung der Satzung das gesamte formelle Verfahren erneut auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Bundesstadt Bonn wird das Verfahren für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel neu beginnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat am 14. März 2024 gefasst. | ||
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2024/denkmalbereich-combahnviertel-satzungsverfahren-beginnt-erneut.php Informationen auf www.bonn.de] | * vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2024/denkmalbereich-combahnviertel-satzungsverfahren-beginnt-erneut.php Informationen auf www.bonn.de] | ||
== siehe auch == | == siehe auch == |