Gallwitz-Kaserne
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seinen Hauptsitz in Berlin und einen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn.
Die ehemalige Gallwitz-Kaserne, eine ehemalige Artillerie-Kaserne in Bonn-Duisdorf, ist seit 1950 Sitz des Bundesministeriums für Wirtschaft. Nachdem Parlament und Teile der Bundesregierung nach Berlin umgezogen sind, nutzt das heutige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Standort als zweiten Dienstsitz.
Das ehemalige Kasernengelände ist zudem Teil des Geschichtsrundwegs Weg der Demokratie.
Geschichte
Mit dem Bau der Artilleriekaserne wurde im Dezember 1936 begonnen, am 1. Oktober 1938 konnte die nach dem General Max von Gallwitz (1852–1937) benannte Kaserne bezogen werden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Entscheidung für Bonn als Regierungssitz war die Kaserne ab 1950 Sitz des Bundeswirtschaftsministeriums, später zog in einen Teil das Grenzschutzkommando West ein.
In 1961/62 wurde die Gallwitz-Kaserne um den sogenannten Ministerbau, 1972 um ein 14-stöckiges Hochhaus sowie 1985 um ein sieben- und ein fünfgeschossiges Gebäude erweitert. Mit 56 Metern Höhe und 14 Stockwerken entstand seinerzeit eines der höchsten Gebäude von Bonn. Der Sitz des Bundeswirtschaftsministeriums auf dem Hardtberg wurde zwischen 2001 und 2003 umfassend saniert, wobei auch die Fassade komplett umgestaltet wurde.
siehe auch
Wohnungsbau
Auf einem mittlerweile größtenteils bebauten Gelände zwischen Autobahn A 565 und Julius-Leber-Straße entstehen mehr als 500 Wohnungen – ein regelrecht neuer Stadtteil. Stand August 2024 sind hier bereits 394 Eigentumswohnungen in der Regie der Firma Pandion fertiggestellt worden. Mit dem 3. Bauabschnitt im Projekt PANDION VILLE fand dieses Wohnquartier seinen Abschluss. Weitere 144 öffentlich geförderten Wohnungen werden von der Firma Sahle gebaut und betreut. Ziel der beiden Kooperationspartner ist ein sozial gemischtes Quartier, mit dessen Bau im Jahr 2018 begonnen wurde. Zugrunde liegt eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Bonn, dass mindestens 30 Prozent des Wohnraums geförderter Wohnraum sein muss.