Berlin-Bonn-Gesetz

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Nach dem Fall der Mauer im Jahr 1989 beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit einer knappen Mehrheit von 337 zu 320 Stimmen den Umzug an die Spree. Parlament und Teile der Regierung nahmen 1999 die Arbeit in Berlin auf. Bonn wurde entsprechend dem Berlin-Bonn-Gesetz aus dem Jahr 1994 als Bundesstadt das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik. Sechs Ministerien blieben am Rhein, darunter das Verteidigungsministerium auf der Hardthöhe. Bundespräsident und Bundeskanzler bekamen zweite Dienstsitze in Bonn.

Am UN-Campus im ehemaligen Bundesviertel

Mehr als 20 Bundesbehörden, darunter das Bundeskartellamt und der Bundesrechnungshof, zogen von Berlin und Frankfurt nach Bonn um, zahlreiche internationale Organisationen siedelten sich an, Bonn wurde deutsche UN-Stadt. Das ehemalige Abgeordnetenhochhaus „Langer Eugen“ und einige Nachbargebäude wurden zum UN-Campus umgestaltet, wo auch das WCCB entstand und mehrere Einrichtungen der Vereinten Nationen inzwischen ihren Sitz haben, darunter das Welt-Klimasekretariat (UNFCCC).

Bundesrechnungshof an der Adenauerallee

Doch immer wieder fordern mehr oder weniger Berufene und Politiker unterschiedlicher Couleur, alle in Bonn verbliebenen Ministerien möglichst bald und möglichst komplett nach Berlin zu verlegen (Umzugsdebatte). Dabei hat der Bundesrechnungshof schon vor Jahren nachgewiesen, dass ein solcher Komplettumzug weitere Milliarden Euro verschlingen würde.

Hinzu kommt aus Sicht der Stadt Bonn, dass die räumliche Trennung angesichts der zunehmenden Digitalisierung an Brisanz verloren hat und sich in Zeiten des Fachkräftemangels zwei unterschiedliche Standorte eher als Vorteil im Wettbewerb um die besten Fachkräfte erweist. Ähnliches gilt aus Sicht der Stadt für die Verfügbarkeit von Liegenschaften und Grundstücken.

Gesetzliche Regelungen und Vereinbarungen

 
Landwirtschaftsministerium in der Deichmanns Aue

Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, hat die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region.

Am 10. März 1994, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/ Bonn-Gesetz) verabschiedet. Es trat am 7. Mai 1994 in Kraft. Knapp drei Jahre nach dem sogenannten Hauptstadtbeschluss des Bundestages wurden damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Umzugsbeschlusses nach Berlin geregelt.

Die politischen Schwerpunkte wurden durch die im Gesetz festgeschriebene Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten und dem damit verbundenen Ausbau Bonns als Standort nationaler, inter- und supranationaler Einrichtungen markiert. Die Ausgleichsvereinbarung, die der Stadt und der Region bereits 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung stellte, ermöglichte eine strukturelle Anpassung und damit eine positive wirtschaftliche Entwicklung.

 
"Langer Eugen" im UN-Campus in Bonn. - Foto: Hans-Dieter Weber.

Noch heute haben sechs von 14 Ministerien ihren ersten Dienstsitz in Bonn: die Ministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verteidigung sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die Bundesstadt Bonn ist damit etablierter Standort für Regierungsfunktionen, auch durch die hier ansässigen Bundesbehörden. Zudem ist sie mit mehr als 25 Einrichtungen der Vereinten Nationen, darunter dem Welt-Klimasekretariat, mit zahlreichen international arbeitenden Organisationen sowie rund 150 Nichtregierungsorganisationen deutsche UN-Stadt und Dialogort für globale Zukunftsfragen. Schwerpunkte der internationalen Aktivitäten sind die Entwicklungszusammenarbeit, Umweltfragen und Katastrophenvorsorge.

Vor diesem Hintergrund wollen der Bund und die Region Bonn im Rahmen einer Zusatzvereinbarung die Stärken der Region im nationalen Interesse ausbauen.

Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart, die bei einem Treffen mit Bundesministerin Klara Geywitz am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden. Das Eckpunktepapier identifiziert wichtige Zukunftscluster, die von bundesweitem Interesse sind. Dazu zählen die Themen Cyber-Sicherheit, der weitere Ausbau als Standort der Vereinten Nationen, die Förderung des Beethoven-Erbes und die Stärkung der Wissenschafts-Institutionen.

Der weitere Zeitplan sieht vor, möglichst bis nächstes Jahr nach Karneval mit der konkreten Ausgestaltung fertig zu werden.

Bundesministerien und Bundesbehörden in Bonn

 
Skulptur "Large two forms" vor dem BMZ. - Foto: Hans-Dieter Weber.

Bundesministerien

Folgende Bundesministerien haben in Bonn ihren ersten Dienstsitz:

s.a. Hardthöhe

Die Bundesministerien mit Hauptsitz in Berlin haben einen zweiten Dienstsitz in Bonn.

Weitere Bundesbehörden

siehe auch