Das ehemalige Landesbehördenhaus am Platz des Grundgesetzes in Bonn ist in der Rahmenplanung Bundesviertel als ein Schlüsselprojekt definiert. Unter dem Arbeitstitel „Neues Quartier Bundesviertel“ gab es zuletzt Planungen, hier ein gemischtes Quartier mit unterschiedlichen Nutzungen zu realisieren, das größte öffentliche Bauprojekt seit vielen Jahren. Diese Planungen werden inzwischen nicht weiter verfolgt.

Blick zum ehemaligen Landesbehördenhaus in Bonn

Ehemalige Planungen

Auf einem 51.740 Quadratmeter großen Areal an der Friedrich-Ebert-Allee rund um das frühere Landesbehördenhaus sollten etwa 800 Wohnungen, Büros, eine Schule, eine Kita und Arbeitsplätze für rund 1500 städtische Mitarbeiter entstehen. Auch Gebäude für eine noch nicht festgelegte weitere öffentliche Nutzung, etwa als Campus für Nichtregierungs-Organisationen, wären hier denkbar. Laut einer groben Kostenprognose lag der Investitionsbedarf für das „Neue Quartier Bundesviertel“ insgesamt bei rund einer Milliarde Euro. Rund 46 Millionen Euro zahlte die Stadt Bonn bereits dem Land NRW für das Areal, allerdings mit einer Ausstiegsklausel im Kaufvertrag bis 2026.

Ungeklärt war dabei einige Zeit das Schicksal des in die Jahre gekommenen Stadthauses am Berliner Platz. Wegen einer großen Zahl von zeitbedingten Mängeln am Bonner Stadthaus gab es nicht nur Planungen für eine Sanierung des Stadthaus-Gebäudes sondern auch für einen Neubau im Bereich des ehemaligen Landesbehördenhauses. Seit Ende 2024 ist allerdings eine Sanierung des Stadthaus-Gebäudes vorgesehen. Der Beschluss im Rat der Stadt Bonn vom 12. November 2024 sieht vor, dass das Stadthaus entkernt, saniert und mit einem integrierten Anbau erweitert wird. Nach der endgültige Räumung in 2027 soll es bis 2031 kernsaniert werden, um danach wieder als Hauptstandort für die Ämter der Stadtverwaltung zu dienen.

 
Ehemaliges Landesbehördenhaus in Bonn

Danach bleiben der Hauptsitz der Stadtverwaltung und die Orte der kommunalen Demokratie im Zentrum der Stadt. Nach diesem Ratsbeschluss ist das NQB für die Unterbringung von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nicht mehr zwingend erforderlich. Und im Stadtrat fehlte zuletzt die erforderliche Mehrheit für die weitere Planung des NQB, vor allem wegen der hohen Investitionskosten von einer Milliarde Euro und der damit verbundenen Risiken.

 
Platz des Grundgesetzes am ehem. Landesbehördenhaus