Untere Naturschutzbehörde

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Zu den Aufgabengebieten der städtischen Behörde zählen der Artenschutz, die Bonner Bäche, der Baumschutz via städtische Baumsatzung, Schutz der Fledermäuse, die Genehmigung von Anlagen in Überschwemmungsgebieten, der Naturschutz und die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, der Nist- und Brutstättenschutz, die Vergabe von Reitplaketten und Reitkennzeichen sowie der Schutz von Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen, soweit es z.B. um die Beantragung der Entfernung von deren Nestern betrifft.


Wildbienenstand in Oberholtorf

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