Untere Wasserbehörde: Unterschied zwischen den Versionen
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Für die Bonner Bäche hat die Untere Wasserbehörde (UWB) die Gewässeraufsicht. Rhein und Sieg unterliegen der Aufsicht der Bezirksregierung Köln. Zu den Aufgaben der UWB gehören die Durchführung von Planfeststellung zur Umgestaltung von Gewässern und Ihrer Ufer; Erteilung von Genehmigungen für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Ahndung von Verstößen gegen das Wasserrecht; Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung oberirdischer Gewässer; Überwachung der Überschwemmungsgebiete sowie die | Für die Bonner [[Bäche]] hat die Untere Wasserbehörde (UWB) die Gewässeraufsicht. [[Rhein]] und [[Sieg]] unterliegen der Aufsicht der Bezirksregierung Köln. Zu den Aufgaben der UWB gehören die Durchführung von Planfeststellung zur Umgestaltung von Gewässern und Ihrer Ufer; Erteilung von Genehmigungen für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Ahndung von Verstößen gegen das Wasserrecht; Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung oberirdischer Gewässer; Überwachung der Überschwemmungsgebiete sowie die Überwachung des Gewässerzustandes. Die UWB ihrerseits ist der Unteren Naturschutzbehörde zugeordnet. | ||
Überwachung des Gewässerzustandes. Die UWB ihrerseits ist der Unteren Naturschutzbehörde zugeordnet. | |||
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2023, 08:41 Uhr
Für die Bonner Bäche hat die Untere Wasserbehörde (UWB) die Gewässeraufsicht. Rhein und Sieg unterliegen der Aufsicht der Bezirksregierung Köln. Zu den Aufgaben der UWB gehören die Durchführung von Planfeststellung zur Umgestaltung von Gewässern und Ihrer Ufer; Erteilung von Genehmigungen für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Ahndung von Verstößen gegen das Wasserrecht; Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung oberirdischer Gewässer; Überwachung der Überschwemmungsgebiete sowie die Überwachung des Gewässerzustandes. Die UWB ihrerseits ist der Unteren Naturschutzbehörde zugeordnet.
Weblink: www.bonn.de