Bundesministerium der Justiz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Bundesministerium der Justiz''' (''BMJ'') hat seit dem Kahr [[1999]] seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt [[Bonn]].  
Das '''Bundesministerium der Justiz''' (''BMJ'') hat seit dem Jahr [[1999]] seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt [[Bonn]].  


Während der [[Bonner Republik]] war der Dienstsitz des Ministeriums von 1949 bis 1973 die [[Rosenburg]] in Bonn-[[Kessenich]].  
Während der [[Bonner Republik]] war der Dienstsitz des Ministeriums von 1949 bis 1973 die [[Rosenburg]] in Bonn-[[Kessenich]].  

Version vom 16. März 2025, 23:33 Uhr

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat seit dem Jahr 1999 seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn.

Während der Bonner Republik war der Dienstsitz des Ministeriums von 1949 bis 1973 die Rosenburg in Bonn-Kessenich.

siehe auch

Weblinks und Quellen