Gierponte: Unterschied zwischen den Versionen
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Das „Fahr“, der regelmäßige Fährdienst zwischen Beuel und dem gegenüberliegendem Bonn, ist eine alte Einrichtung und war schon im frühen Mittelalter streng geordnet. Einst brachten die „Fährbeerbten“, die das Monopol der Überfahrt besaßen, auch zahlreiche Pilger und Reisende über den [[Rhein]]. Mitte des 10. Jahrhunderts (im Jahr 954) verlieh Kaiser Otto I. seinem Bruder Bruno, damals Erzbischof von Köln, das Fährrecht. Bruno wiederum gewährte Beueler und Bonner Schiffern die sogenannte „Fährgerechtsame“. Im Jahr 1325 erhielten 20 Fährschiffer vom Kölner Erzbischof das vererbbare Recht, die alleinige Beförderung von Menschen und Lasten zwischen "Durrebag" bei [[Oberkassel]] und "Alde Seyge" bei [[Niederkassel|Mondorf]] durchzuführen. | Das „Fahr“, der regelmäßige Fährdienst zwischen Beuel und dem gegenüberliegendem Bonn, ist eine alte Einrichtung und war schon im frühen Mittelalter streng geordnet. Einst brachten die „Fährbeerbten“, die das Monopol der Überfahrt besaßen, auch zahlreiche Pilger und Reisende über den [[Rhein]]. Mitte des 10. Jahrhunderts (im Jahr 954) verlieh Kaiser Otto I. seinem Bruder Bruno, damals Erzbischof von Köln, das Fährrecht. Bruno wiederum gewährte Beueler und Bonner Schiffern die sogenannte „Fährgerechtsame“. Im Jahr 1325 erhielten 20 Fährschiffer vom Kölner Erzbischof das vererbbare Recht, die alleinige Beförderung von Menschen und Lasten zwischen "Durrebag" bei [[Oberkassel]] und "Alde Seyge" bei [[Niederkassel|Mondorf]] durchzuführen. | ||
Die erste Gierfähre (Gierponte) aus Eisen wurde am 7. August 1886 von der "Bonn-Beueler-Fähr-Actien-Gesellschaft" in Betrieb genommen. Diese Gierponte verkehrte zwischen der Josefstraße in Bonn und der Beueler Anlegestelle am heutigen Weg „An der Gierponte“ am Beueler Rheinufer im Bereich | Die erste Gierfähre (Gierponte) aus Eisen wurde am 7. August 1886 von der "Bonn-Beueler-Fähr-Actien-Gesellschaft" in Betrieb genommen. Diese Gierponte verkehrte zwischen der Josefstraße in Bonn und der Beueler Anlegestelle am heutigen Weg „An der Gierponte“ am Beueler Rheinufer im Bereich Rheinaustraße/ Combahnstraße. | ||
Mit der Einweihung der ersten festen Rheinbrücke in Bonn im Jahr 1898 gingen die alten Fährrechte auf die Stadt Bonn über. Die Fährfamilien, die ihre Existenz durch den Bau der Rheinbrücke verloren hatten, erhielten eine Abfindung. | Mit der Einweihung der ersten festen Rheinbrücke in Bonn im Jahr 1898 gingen die alten Fährrechte auf die Stadt Bonn über. Die Fährfamilien, die ihre Existenz durch den Bau der Rheinbrücke verloren hatten, erhielten eine Abfindung. |
Version vom 29. Oktober 2023, 21:08 Uhr
Als „Gierponte“ wird die 1673 erstmals in Betrieb genommene "fliegende Brücke" zwischen Bonn und Beuel bezeichnet.
Ein kleines Denkmal am Beueler Rheinufer - unmittelbar am Nepomuk-Denkmal - erinnert an das erste dampfmaschinengetriebene Fährschiff "Bonn" aus dem Jahr 1863. Der Volksmund hatte ihm den Beinamen "De Noßschaal" gegeben.
Geschichte
Das „Fahr“, der regelmäßige Fährdienst zwischen Beuel und dem gegenüberliegendem Bonn, ist eine alte Einrichtung und war schon im frühen Mittelalter streng geordnet. Einst brachten die „Fährbeerbten“, die das Monopol der Überfahrt besaßen, auch zahlreiche Pilger und Reisende über den Rhein. Mitte des 10. Jahrhunderts (im Jahr 954) verlieh Kaiser Otto I. seinem Bruder Bruno, damals Erzbischof von Köln, das Fährrecht. Bruno wiederum gewährte Beueler und Bonner Schiffern die sogenannte „Fährgerechtsame“. Im Jahr 1325 erhielten 20 Fährschiffer vom Kölner Erzbischof das vererbbare Recht, die alleinige Beförderung von Menschen und Lasten zwischen "Durrebag" bei Oberkassel und "Alde Seyge" bei Mondorf durchzuführen.
Die erste Gierfähre (Gierponte) aus Eisen wurde am 7. August 1886 von der "Bonn-Beueler-Fähr-Actien-Gesellschaft" in Betrieb genommen. Diese Gierponte verkehrte zwischen der Josefstraße in Bonn und der Beueler Anlegestelle am heutigen Weg „An der Gierponte“ am Beueler Rheinufer im Bereich Rheinaustraße/ Combahnstraße.
Mit der Einweihung der ersten festen Rheinbrücke in Bonn im Jahr 1898 gingen die alten Fährrechte auf die Stadt Bonn über. Die Fährfamilien, die ihre Existenz durch den Bau der Rheinbrücke verloren hatten, erhielten eine Abfindung.