Mietspiegel
Ein „qualifizierter Mietspiegel“ nach § 558 d) BGB muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt, im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.
Gerade im Falle einer Mieterhöhung bieten qualifizierte Mietspiegel für den freifinanzierten Wohnungsmarkt eine verläßliche Übersicht über die ortsüblichen Entgelte für Wohnungen in einer Stadt und damit die Grundlage für eine Verständigung zwischen Vermieter/in und Mieter/in. Anhand von Art, Größe, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit kann eine Wohnung in das Preisgefüge eingeordnet und bewertet werden. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit.
Durch das im Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz werden zudem Städte mit mindestens 50.000 Einwohner/innen dazu verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen.
Bonner Mietspiegel
Die Stadt Bonn gibt in Zusammenarbeit mit den Vereinen Haus & Grund Bonn und Haus & Grund Bad Godesberg sowie dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr einen qualifizierten Mietspiegel heraus. Die Daten für den Bonner Mietspiegel werden vom Kataster- und Vermessungsamt erhoben und ausgewertet. Der Mietspiegel-Rechner steht im Serviceportal der Stadt zur Verfügung.
Inzwischen blickt Bonn inzwischen auf eine Historie von 14 Mietspiegeln sowie sieben Erhebungen zurück.
Der neue qualifizierte Mietspiegel für Bonn tritt zum 1. Dezember 2024 in Kraft. Das hat der Rat der Stadt Bonn auf seiner Sitzung am 12. November beschlossen. Er wurde erneut nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Laut Stadtverwaltung beläuft sich die Nettokaltmiete in Bonn gegenwärtig auf 9,94 Euro pro Quadratmeter im Durchschnitt und ist seit der Datenerhebung für den Mietspiegel 2020 um rund zwölf Prozent gestiegen.
Rhein-Sieg-Kreis
Mietspiegel Hennef:
- In Hennef soll es in absehbarer Zeit einen qualifizierten Mietspiegel geben. Die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Unterstützung durch einen Dienstleister bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für den Geltungszeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2026 wurde beschlossen, vorbehaltlich der vorhandenen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024.
Mietspiegel Sankt Augustin:
- Artikel im General-Anzeiger vom 20.12.2023: Stadt macht Wohnungsmarkt in Sankt Augustin transparenter
- Mietspiegel Sankt Augustin 2024.pdf
Mietspiegel Siegburg:
Mietspiegel Troisdorf: