Jüdische Gemeinde Beuel: Unterschied zwischen den Versionen

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Aus Gebieten, die vorher zu Kur-Köln bzw. zum Herzogtum Jülich und Berg geörten, wurde durch eine Dekret Napoleons I. vom 14.11.1808 die Mairie (Bürgermeisterei) Vilich im Großherzogtum Berg geschaffen. Die Grenze  zwischen Kur-Köln und Jülich und Berg verlief vom Rhein aus  und folgte der Wilhelmstraße (heute Obere Wilhelmstraße) im Stadtteil Beuel weiter in östliche Richtung. Die Wilhemstraße teilte am Rhein (Am Schanzenkopf) den kurkölnischen (nördlich gelegenen) Ort Combahn, von dem jülich-bergischen (südlich gelegenen) Ort Beuel. Im Ort Combahn befand sich  auch die Anlegestelle der Rheinfähre. Er wurde erst 1892 Teil der damaligen Ortschaft Beuel.Das heutige Stadtgebiet von Beuel deckt sich, abgesehen von unwesentlichen Bereinigungen der Gemeindegrenzen, mit dem Gebiet der damaligen Mairie (Bürgermeisterei) Vilich.
Aus Gebieten, die vorher zu Kur-Köln bzw. zum Herzogtum Jülich und Berg geörten, wurde durch eine Dekret Napoleons I. vom 14.11.1808 die Mairie (Bürgermeisterei) Vilich im Großherzogtum Berg geschaffen. Die Grenze  zwischen Kur-Köln und Jülich und Berg verlief vom Rhein aus  und folgte der Wilhelmstraße (heute Obere Wilhelmstraße) im Stadtteil Beuel weiter in östliche Richtung. Die Wilhemstraße teilte am Rhein (Am Schanzenkopf) den kurkölnischen (nördlich gelegenen) Ort Combahn, von dem jülich-bergischen (südlich gelegenen) Ort Beuel. Im Ort Combahn befand sich  auch die Anlegestelle der Rheinfähre. Er wurde erst 1892 Teil der damaligen Ortschaft Beuel.Das heutige Stadtgebiet von Beuel deckt sich, abgesehen von unwesentlichen Bereinigungen der Gemeindegrenzen, mit dem Gebiet der damaligen Mairie (Bürgermeisterei) Vilich.


=== Jüdische Bevölkerungzahlen der Gemeinde Beuel ===
=== Jüdische Bevölkerungszahlen der Gemeinde Beuel ===
Bei der Gründung hatte die Bürgermeisterei Vilich etwa 3600 Einwohner. Die Anzahl jüdischer Gemeindemitglieder konnte aber nicht ermittelt werden. Die Zahlen für die Jahre 1827 bis 1869 sind aber lückenlos aus den Akten des Stadtarchives zu entnehmen. Es ist durchaus anzunehmen, dass 1810<ref>Nach Simons "Geschichte der Juden im Bonner Raum" S. 27 zählte die Bonner Synagogengemeinde 309 Köpfe im Jahre 1809, nachdem das Bonner Ghetto im Jahre 1798 bereits aufgelöst war.</ref> die Zahl der Juden in etwa der Zahl aus dem Jahre 1824 entsprach. Der Bürgermeister von Vilich hatte mindestens seit 1822 über die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung Bericht zu erstatten. Außerdem hatte er jedes Jahr eine tabellarische "Übersicht der persönlichen und gewerblichen Verhältnisse der Juden" der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Das die preußischen Behörden die Zahlen dieser Tabellen genauestens beobachteten, zeigt ein in den Akten vorhander Schriftwechsel.  
Bei der Gründung hatte die Bürgermeisterei Vilich etwa 3600 Einwohner. Die Anzahl jüdischer Gemeindemitglieder konnte aber nicht ermittelt werden. Die Zahlen für die Jahre 1827 bis 1869 sind aber lückenlos aus den Akten des Stadtarchivs zu entnehmen. Es ist durchaus anzunehmen, dass 1810<ref>Nach Simons "Geschichte der Juden im Bonner Raum" S. 27 zählte die Bonner Synagogengemeinde 309 Köpfe im Jahre 1809, nachdem das Bonner Ghetto im Jahre 1798 bereits aufgelöst war.</ref> die Zahl der Juden in etwa der Zahl aus dem Jahre 1824 entsprach. Der Bürgermeister von Vilich hatte mindestens seit 1822 über die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung Bericht zu erstatten. Außerdem hatte er jedes Jahr eine tabellarische "Übersicht der persönlichen und gewerblichen Verhältnisse der Juden" der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Das die preußischen Behörden die Zahlen dieser Tabellen genauestens beobachteten, zeigt ein in den Akten vorhandener Schriftwechsel.  


Im Heft kann Johannes Bücher es sich nicht versagen, auf die in verschiedener Hinsicht aufschlussreichen Titel der unter <ref name=":1" /> angegebenen statistischen Sammelwerke besonders hinzuweisen.
Im Heft kann Johannes Bücher es sich nicht versagen, auf die in verschiedener Hinsicht aufschlussreichen Titel der unter <ref name=":1" /> angegebenen statistischen Sammelwerke besonders hinzuweisen.


=== Die Berufszugehörigkeit der hiesigen Juden ===
=== Die Berufszugehörigkeit der hiesigen Juden ===
Im fraglichen Zeitraum (1843 - 1861) machen die Statistiken deutlich das keine reichen Juden in Beuel gelebt haben, die Zahl der Handwerker belibt fast konstant. Bestimmte Verlagerungen zeigen sich bei Handelsgeschäften. Dass heranwachsende Kinder z. T. außerhalb des elterlichen Hauses einem Erwerb nachgehen müssen, zeigt die steigende Zahl der im Gesindedienst Tätigen.
Im fraglichen Zeitraum (1843 - 1861) machen die Statistiken deutlich das keine reichen Juden in Beuel gelebt haben, die Zahl der Handwerker bleibt fast konstant. Bestimmte Verlagerungen zeigen sich bei Handelsgeschäften. Dass heranwachsende Kinder z. T. außerhalb des elterlichen Hauses einem Erwerb nachgehen müssen, zeigt die steigende Zahl der im Gesindedienst Tätigen.<blockquote><center>'''Die Beurkundung des Zivilstandes der Juden (1808)die Annahme fester (vererblicher) Familiennamen (1846)'''<br />'''die zusätzliche Annahme jüdischer Vornamen (1938)'''
<center>'''Die Beurkundung des Zivistandes der Juden (1808)<br />
</center>
die Annahme fester (vererblicher) Familiennamen (1846)<br />
die zusätzliche Annahme jüdischer Vornamen (1938)'''</center>


Das älteste Schiftstück im Beueler Stadtmuseum, das sich mit den hiesigen Juden befaßt, ist eine Bekanntmachung, die folgenden Wortlauft hat:
Das älteste Schriftstück im Beueler Stadtmuseum, das sich mit den hiesigen Juden befaßt, ist eine Bekanntmachung, die folgenden Wortlaut hat:
<blockquote>
<blockquote>
<center>'''"Publicandum'''</center>
<center>'''"Publicandum'''</center>


Alle jüdischen Familien und Einsaßen werden hiermit in Folge höherer Verordnung bey Strafe des Ungehorsams aufgefordert, die sich bey ihnen ereignende Geburts-, Trauungs- und Sterbefälle ohne Unterschied jederzeit binnen 3 Tagen dem Gerischtsschreiber des Amtsbezirkes, wo ihre Synagoge liegt, anzuzeigen
Alle jüdischen Familien und Einsaßen werden hiermit in Folge höherer Verordnung bey Strafe des Ungehorsams aufgefordert, die sich bey ihnen ereignende Geburts-, Trauungs- und Sterbefälle ohne Unterschied jederzeit binnen 3 Tagen dem Gerichtsschreiber des Amtsbezirkes, wo ihre Synagoge liegt, anzuzeigen


Den Rabbinern und Schulmeistern oder sonstigen vorgesetzten Personen wird jede rekligiöse Handlung bey den Geburts-, Beschneidungs-, Trauungs- und Sterbefällen auf das ernstlichste verbothen, wenn nicht vorher die Bescheinigung des Gerichtsschreibers über die vorschriftsmäßigw Eintragungihnen vorgelegt wird. Zugleich sollen diese ebenfalls ein Verzeichniß über jede solche Fälle in der Landessprache führen und dabey zur Controlle die BEscheinigung des Gerichtsschreibers aufbewahren und das Datum derselben beysetzen.
Den Rabbinern und Schulmeistern oder sonstigen vorgesetzten Personen wird jede religiöse Handlung bey den Geburts-, Beschneidungs-, Trauungs- und Sterbefällen auf das ernstlichste verbothen, wenn nicht vorher die Bescheinigung des Gerichtsschreibers über die vorschriftsmäßige Eintragung ihnen vorgelegt wird. Zugleich sollen diese ebenfalls ein Verzeichniß über jede solche Fälle in der Landessprache führen und dabey zur Controlle die Bescheinigung des Gerichtsschreibers aufbewahren und das Datum derselben beysetzen.


Ober-kassel, den 1. Feb. 1808
Ober-kassel, den 1. Feb. 1808


                                                 Dewies Amtsv
                                                 Dewies Amtsv.
                                                  
                                                  
                                                  
                                                  
Diese Verfügung tritt schon vom 1. Jan. d. J. an in Rückwirkung.
Diese Verfügung tritt schon vom 1. Jan. d. J. an in Rückwirkung.
Grdr.D'hum soll diese der Judengemeinde von Vilich und Beul in der Synagoge verkünden und mit dem Exekut rückstellen.
                                               
 
Grdr.D'hum soll diese der Judengemeinde von Vilich und Beul in der Synagoge verkünden und mit dem Exekut rückstellen. Daß ich nebenstehende gnädigste Verordnung, den hiesigen Versammelten Juden in ihrer Synagoge zu Beuel gehörig verkündet habe wie den(n) durch Bescheinigung so geschehen den 6ten Februar 1808
Daß ich nebenstehende gnädigste Verordnung, den hiesigen Versammelten Juden in ihrer Synagoge zu Beuel gehörig verkündet habe wie den(n) durch Bescheinigung so geschehen den 6ten Februar 1808
 
                                                C.D'hum"


</blockquote>
                                              C.D'hum"


Dem Schriftstück läßt sich einwanmdfrei entnehmen, dass schon damals Juden im heutigen Stadtgebiet von Beuel ansässig waren und eine Synagoge bestand. Da ab dem 1. Januar 1810 die Geburts-, Heirats- und Todesfälle <b>aller</b> Einwohner in die Zivilstandsregister der zuständigen Bürgermeistereien einzutragen waren, verlor die Anordnung, dass Zivilstandfälle vom Gerichtsschreiber beurkunden zu lassen, ihre Bedeutung. Die Zivilstandsregister sind, nach der Übernahme des Großherzogtrums Berg durch Preußen, hier auch fortgeführt worden.
</blockquote></blockquote>Dem Schriftstück lässt sich einwandfrei entnehmen, dass schon damals Juden im heutigen Stadtgebiet von Beuel ansässig waren und eine Synagoge bestand. Da ab dem 1. Januar 1810 die Geburts-, Heirats- und Todesfälle <b>aller</b> Einwohner in die Zivilstandsregister der zuständigen Bürgermeistereien einzutragen waren, verlor die Anordnung, dass Zivilstandfälle vom Gerichtsschreiber beurkunden zu lassen, ihre Bedeutung. Die Zivilstandsregister sind, nach der Übernahme des Großherzogtums Berg durch Preußen, hier auch fortgeführt worden. <ref name=":0" />


=== Die erste Beueler Synagoge ===
=== Die erste Beueler Synagoge ===
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