Zum Inhalt springen

Berlin-Bonn-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[Datei:Am UN-Campus in Bonn - IMG 0188.jpg|thumb|Am UN-Campus im ehemaligen Bundesviertel]]
[[Datei:Bundesrechnungshof IMG 0709.jpg|thumb|Bundesrechnungshof an der Adenauerallee]]
[[Datei:Bundesrechnungshof IMG 0709.jpg|thumb|Bundesrechnungshof an der Adenauerallee]]
Nach dem Fall der Mauer im Jahr [[1989]] beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit einer knappen Mehrheit von 337 zu 320 Stimmen den Umzug an die Spree. Parlament und Teile der Regierung nahmen [[1999]] die Arbeit in Berlin auf. Bonn wurde entsprechend dem '''Berlin-Bonn-Gesetz''' aus [[1994]] als Bundesstadt das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik. Sechs Ministerien blieben am Rhein, darunter das Verteidigungsministerium auf der [[Hardthöhe]]. Bundespräsident und Bundeskanzler bekamen zweite Dienstsitze in Bonn.  
Nach dem Fall der Mauer im Jahr [[1989]] beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit einer knappen Mehrheit von 337 zu 320 Stimmen den Umzug an die Spree. Parlament und Teile der Regierung nahmen [[1999]] die Arbeit in Berlin auf. Bonn wurde entsprechend dem '''Berlin-Bonn-Gesetz''' aus [[1994]] als Bundesstadt das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik. Sechs Ministerien blieben am Rhein, darunter das Verteidigungsministerium auf der [[Hardthöhe]]. Bundespräsident und Bundeskanzler bekamen zweite Dienstsitze in Bonn.  
32.055

Bearbeitungen