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Berlin-Bonn-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Bundesrechnungshof IMG 0709.jpg|thumb|Bundesrechnungshof an der Adenauerallee]]
[[Datei:Bundesrechnungshof IMG 0709.jpg|thumb|Bundesrechnungshof an der Adenauerallee]]
Nach dem Fall der Mauer im Jahr [[1989]] beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit einer knappen Mehrheit von 337 zu 320 Stimmen den Umzug an die Spree. Parlament und Teile der Regierung nahmen [[1999]] die Arbeit in Berlin auf. Bonn wurde entsprechend dem '''Berlin-Bonn-Gesetz''' aus [[1994]] als Bundesstadt das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik. Sechs Ministerien blieben am Rhein, darunter das Verteidigungsministerium auf der [[Hardthöhe]]. Bundespräsident und Bundeskanzler bekamen zweite Dienstsitze in Bonn. Mehr als 20 Bundesbehörden, darunter das Bundeskartellamt und der [[Bundesrechnungshof]], zogen von Berlin und Frankfurt nach Bonn um, zahlreiche internationale Organisationen siedelten sich an, Bonn wurde deutsche UN-Stadt. Das ehemalige Abgeordnetenhochhaus „Langer Eugen“ und einige Nachbargebäude wurden zum UN-Campus umgestaltet, wo auch das [[WCCB]] entstand und mehrere Einrichtungen der Vereinten Nationen inzwischen ihren Sitz haben, darunter das Welt-Klimasekretariat (UNFCCC).
Nach dem Fall der Mauer im Jahr [[1989]] beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit einer knappen Mehrheit von 337 zu 320 Stimmen den Umzug an die Spree. Parlament und Teile der Regierung nahmen [[1999]] die Arbeit in Berlin auf. Bonn wurde entsprechend dem '''Berlin-Bonn-Gesetz''' aus [[1994]] als Bundesstadt das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik. Sechs Ministerien blieben am Rhein, darunter das Verteidigungsministerium auf der [[Hardthöhe]]. Bundespräsident und Bundeskanzler bekamen zweite Dienstsitze in Bonn. Mehr als 20 Bundesbehörden, darunter das Bundeskartellamt und der [[Bundesrechnungshof]], zogen von Berlin und Frankfurt nach Bonn um, zahlreiche internationale Organisationen siedelten sich an, Bonn wurde deutsche UN-Stadt. Das ehemalige Abgeordnetenhochhaus „Langer Eugen“ und einige Nachbargebäude wurden zum UN-Campus umgestaltet, wo auch das [[WCCB]] entstand und mehrere Einrichtungen der Vereinten Nationen inzwischen ihren Sitz haben, darunter das Welt-Klimasekretariat (UNFCCC).
Doch immer wieder fordern mehr oder weniger Berufene und Politiker unterschiedlicher Couleur, alle in Bonn verbliebenen Ministerien möglichst bald und möglichst komplett nach Berlin zu verlegen ([[Umzugsdebatte]]). Dabei hat der [[Bundesrechnungshof]] schon vor Jahren nachgewiesen, dass ein solcher Komplettumzug weitere Milliarden Euro verschlingen würde.


== Gesetzliche Regelungen ==
== Gesetzliche Regelungen ==
[[Datei:Landwirtschaftsministerium IMG 1344.jpg|thumb|Landwirtschaftsministerium in der Deichmanns Aue]]
[[Datei:Landwirtschaftsministerium IMG 1344.jpg|thumb|Landwirtschaftsministerium in der Deichmanns Aue]]
So formuliert es die Stadt Bonn auf ihrer Internetseite: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, haben die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region. Die politischen Schwerpunkte werden durch die im Gesetz festgeschriebene faire Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten und den damit verbundenen Ausbau Bonns als Standort nationaler, inter- und supranationaler Einrichtungen markiert. Die [[Ausgleichsvereinbarung]], die der Stadt und der Region 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung stellte, ermöglichte eine strukturelle Anpassung und damit eine positive wirtschaftliche Entwicklung.“ Doch immer wieder, besonders massiv im Jahr 2006, fordern alle möglichen (und unmöglichen) mehr oder weniger Berufenen, meist Politiker unterschiedlicher Couleur, unter Ignorierung dieses Gesetzes, alle in Bonn verbliebenen Ministerien möglichst bald und möglichst komplett nach Berlin zu verlegen ([[Umzugsdebatte]]). Dabei hat der [[Bundesrechnungshof]] schon vor Jahren nachgewiesen, dass ein solcher Komplettumzug weitere Milliarden Euro verschlingen würde.
So formuliert es die Stadt Bonn auf ihrer Internetseite: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, haben die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region. Die politischen Schwerpunkte werden durch die im Gesetz festgeschriebene faire Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten und den damit verbundenen Ausbau Bonns als Standort nationaler, inter- und supranationaler Einrichtungen markiert. Die [[Ausgleichsvereinbarung]], die der Stadt und der Region 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung stellte, ermöglichte eine strukturelle Anpassung und damit eine positive wirtschaftliche Entwicklung.“  
 
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/bonn-berlin.php Informationen auf www.bonn.de]
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/bonn-berlin.php Informationen auf www.bonn.de]


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