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Berlin-Bonn-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zusatzvereinbarung ==
== Zusatzvereinbarung ==
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart. Bundesministerin Klara Geywitz, verantwortlich für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, hob am 12. April in Bonn die Region als ein Aushängeschild für die Bundesrepublik hervor, was sich z.B. in der Kultur (mit dem Beethoven-Schwerpunkt), in der Sicherheit und im Bevölkerungsschutz (durch Bundesbehörden wie dem BSI oder dem BBK), aber auch in dem Konferenzstandort und dem Sitz für zahlreiche renommierte internationale Organisationen widerspiegele. Bis zum Jahresende soll die Zusatzvereinbarung abgeschlossen werden.
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart, die bei einem Treffen mit Bundesministerin Klara Geywitz am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden. Mit der Zusatzvereinbarung sollen Projekte in der Region gefördert werden, die im gesamtstaatlichen Interesse liegen, besonders in den Bereichen IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit, Beethovenpflege, Vereinten Nationen und Katastrophenschutz. Der weitere Zeitplan sieht vor, möglichst bis nächstes Jahr nach Karneval fertig zu werden.


* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/april-2024/eckpunkte-fuer-berlin-bonn-zusatzvereinbarung-vorgestellt.php Informationen auf www.bonn.de]
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/april-2024/eckpunkte-fuer-berlin-bonn-zusatzvereinbarung-vorgestellt.php Informationen auf www.bonn.de]
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