Zum Inhalt springen

Berlin-Bonn-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
So formuliert es die Stadt Bonn auf ihrer Internetseite: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, haben die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region. Die politischen Schwerpunkte werden durch die im Gesetz festgeschriebene faire Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten und den damit verbundenen Ausbau Bonns als Standort nationaler, inter- und supranationaler Einrichtungen markiert. Die [[Ausgleichsvereinbarung]], die der Stadt und der Region 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung stellte, ermöglichte eine strukturelle Anpassung und damit eine positive wirtschaftliche Entwicklung.“ Doch immer wieder, besonders massiv im Jahr 2006, fordern alle möglichen (und unmöglichen) mehr oder weniger Berufenen, meist Politiker unterschiedlicher Couleur, unter Ignorierung dieses Gesetzes, alle in Bonn verbliebenen Ministerien möglichst bald und möglichst komplett nach Berlin zu verlegen ([[Umzugsdebatte]]). Dabei hat der [[Bundesrechnungshof]] schon vor Jahren nachgewiesen, dass ein solcher Komplettumzug weitere Milliarden Euro verschlingen würde.
So formuliert es die Stadt Bonn auf ihrer Internetseite: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, haben die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region. Die politischen Schwerpunkte werden durch die im Gesetz festgeschriebene faire Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten und den damit verbundenen Ausbau Bonns als Standort nationaler, inter- und supranationaler Einrichtungen markiert. Die [[Ausgleichsvereinbarung]], die der Stadt und der Region 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung stellte, ermöglichte eine strukturelle Anpassung und damit eine positive wirtschaftliche Entwicklung.“ Doch immer wieder, besonders massiv im Jahr 2006, fordern alle möglichen (und unmöglichen) mehr oder weniger Berufenen, meist Politiker unterschiedlicher Couleur, unter Ignorierung dieses Gesetzes, alle in Bonn verbliebenen Ministerien möglichst bald und möglichst komplett nach Berlin zu verlegen ([[Umzugsdebatte]]). Dabei hat der [[Bundesrechnungshof]] schon vor Jahren nachgewiesen, dass ein solcher Komplettumzug weitere Milliarden Euro verschlingen würde.


* Mehr dazu im Internet unter [http://www.bonn.de www.bonn.de]
* vgl. dazu: [http://www.bonn.de Informationen auf www.bonn.de]
 
== Zusatzvereinbarung ==
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart. Bundesministerin Klara Geywitz, verantwortlich für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, hob am 12. April in Bonn die Region als ein Aushängeschild für die Bundesrepublik hervor, was sich z.B. in der Kultur (mit dem Beethoven-Schwerpunkt), in der Sicherheit und im Bevölkerungsschutz (durch Bundesbehörden wie dem BSI oder dem BBK), aber auch in dem Konferenzstandort und dem Sitz für zahlreiche renommierte internationale Organisationen widerspiegele. Bis zum Jahresende soll die Zusatzvereinbarung abgeschlossen werden.
 
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/april-2024/eckpunkte-fuer-berlin-bonn-zusatzvereinbarung-vorgestellt.php Informationen auf www.bonn.de]


== siehe auch ==
== siehe auch ==
32.079

Bearbeitungen