Fahrradstraßen: Unterschied zwischen den Versionen
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Fahrradstraßen können seit der sogenannten Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung 1997 ausgewiesen werden. Sie sind grundsätzlich Tempo-30-Zonen, in denen Rad- und E-Scooter-Fahrer Vorrang haben. | Fahrradstraßen können seit der sogenannten Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung 1997 ausgewiesen werden. Sie sind grundsätzlich Tempo-30-Zonen, in denen Rad- und E-Scooter-Fahrer Vorrang haben. | ||
Voraussichtlich ab April 2024 werden im Stadtgebiet die im Jahr 2023 angekündigten 42 Fahrradstraßen nach dem neuem Markierungsstandard eingerichtet. | |||
==Geschichte== | ==Geschichte== |