Untere Naturschutzbehörde: Unterschied zwischen den Versionen
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Zu den Aufgabengebieten der städtischen Behörde zählen der Artenschutz, die Bonner [[Bäche]], der Baumschutz via städtische [[Baumsatzung]], Schutz der Fledermäuse, die Genehmigung von Anlagen in Überschwemmungsgebieten, der Naturschutz und die [[Naturschutzgebiete]], Landschaftsschutzgebiete, der Nist- und Brutstättenschutz, die Vergabe von [[Reitplaketten]] und [[Reitkennzeichen]] sowie der Schutz von Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen, soweit es z.B. um die Beantragung der Entfernung von deren Nestern betrifft.
| Zu den Aufgabengebieten der städtischen Behörde zählen der Artenschutz, die Bonner [[Bäche]], der Baumschutz via städtische [[Baumsatzung]], Schutz der Fledermäuse, die Genehmigung von Anlagen in Überschwemmungsgebieten, der Naturschutz und die [[Naturschutzgebiete]], Landschaftsschutzgebiete, der Nist- und Brutstättenschutz, die Vergabe von [[Reitplaketten]] und [[Reitkennzeichen]] sowie der Schutz von Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen, soweit es z.B. um die Beantragung der Entfernung von deren Nestern betrifft.
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