Zum Inhalt springen

Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen

4 Bytes hinzugefügt ,  15. März 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 26: Zeile 26:
„Verlierer“ können übrigens ebenfalls dort anrufen und sich nach vermissten, aber möglicherweise gefundenen Gegenständen erkundigen. Oder aber im Internet nachschauen unter:  http://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&mdt=bonn
„Verlierer“ können übrigens ebenfalls dort anrufen und sich nach vermissten, aber möglicherweise gefundenen Gegenständen erkundigen. Oder aber im Internet nachschauen unter:  http://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&mdt=bonn
Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert.  
Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert.  
Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im Tierheim.
Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im [[Tierheim]].
2.129

Bearbeitungen