Reiten

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Wer in der freien Landschaft oder auf Reitwegen im Wald reiten will, darf das nur mit einem Pferd tun, welches auf beiden Seiten ein „Nummernschild“ (Reitplakette) trägt. Der (kostenpflichtige) „Pferdepass“ trägt wie bei Kraftfahrzeugen die Buchstaben BN sowie eine Nummer und muss mit jährlich zu erneuernden (ebenfalls kostenpflichtigen) Aufklebern versehen werden, die man bei der Unteren Landschaftsbehörde erhält. Die Einnahmen aus der Reitabgabe – in Bonn sind das jährlich rund 15 000 Euro – werden, der Verwaltung zufolge, wieder in die Pflege des immerhin gut 30 Kilometer umfassenden Reitwegenetz gesteckt. Außerhalb von Wegen in der freien Landschaft oder außerhalb der gekennzeichneten Reitwege im Wald darf auch mit Plakette nicht geritten werden. Dies gilt z.B. für Feldraine, Böschungen, Waldschneisen, Wildwechsel und Trampelpfade. Wer ohne gültige Reitplakette ausreitet oder die vorgeschriebenen Wege verlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Reitplakette kann auch online beantragt werden.