Ehrenpreis Bonner Sport

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Ersetzt (seit 2009) die „Bonner Sportplakette“, die erstmals 1988 verliehen wurde. Mit der Änderung des Namens hat sich auch Grundsätzliches geändert, so etwa der Kreis der Auszeichnungsempfänger und der Vorschlagsberechtigten. Im Gegensatz zum früheren Verfahren können nun auch Nicht-Ehrenämtler wie Sponsoren die Auszeichnung erhalten. Vorschlagsberechtigt sind alle Bonner Bürgerinnen und Bürger, die Sportverwaltung und der oder die Integrationsbeauftragte. Vorher durften das nur Vereine oder Verbände. Um einer Entwertung des Preises entgegen zu wirken, ist die Zahl der Preisträger pro Jahr auf acht begrenzt.

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