Regierungsgebäude: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu den Regierungsgebäuden in Bonn gehören das [[Bundeshaus]], das [[Palais Schaumburg]], die [[Villa Hammerschmidt]] und die [[Kreuzbauten]].
Zu den Regierungsgebäuden in Bonn gehören das [[Bundeshaus]], das [[Palais Schaumburg]], die [[Villa Hammerschmidt]] und die [[Kreuzbauten]].
1948/49 tagte in Bonn der [[Parlamentarischer Rat|Parlamentarische Rat]] und erarbeitete das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]], deren erster Parlaments- und Regierungssitz Bonn 1949 wurde. In der Folge erfuhr die Stadt eine umfangreiche Erweiterung und wuchs über das neue [[Bundesviertel|Parlaments- und Regierungsviertel]] mit [[Bad Godesberg]] zusammen.


== siehe auch ==
== siehe auch ==

Aktuelle Version vom 8. Dezember 2019, 00:50 Uhr

Villa Hammerschmidt. Foto: Hans-Dieter Weber
Villa Hammerschmidt.
Foto: Hans-Dieter Weber

Zu den Regierungsgebäuden in Bonn gehören das Bundeshaus, das Palais Schaumburg, die Villa Hammerschmidt und die Kreuzbauten.

1948/49 tagte in Bonn der Parlamentarische Rat und erarbeitete das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, deren erster Parlaments- und Regierungssitz Bonn 1949 wurde. In der Folge erfuhr die Stadt eine umfangreiche Erweiterung und wuchs über das neue Parlaments- und Regierungsviertel mit Bad Godesberg zusammen.

siehe auch