Jüdische Gemeinde Beuel: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Die Berufszugehörigkeit der hiesigen Juden ===
=== Die Berufszugehörigkeit der hiesigen Juden ===
Im fraglichen Zeitraum (1843 - 1861) machen die Statistiken deutlich das keine reichen Juden in Beuel gelebt haben, die Zahl der Handwerker belibt fast konstant. Bestimmte Verlagerungen zeigen sich bei Handelsgeschäften. Dass heranwachsende Kinder z. T. außerhalb des elterlichen Hauses einem Erwerb nachgehen müssen, zeigt die steigende Zahl der im Gesindedienst Tätigen.
Im fraglichen Zeitraum (1843 - 1861) machen die Statistiken deutlich das keine reichen Juden in Beuel gelebt haben, die Zahl der Handwerker belibt fast konstant. Bestimmte Verlagerungen zeigen sich bei Handelsgeschäften. Dass heranwachsende Kinder z. T. außerhalb des elterlichen Hauses einem Erwerb nachgehen müssen, zeigt die steigende Zahl der im Gesindedienst Tätigen.
<center>'''Die Beurkundung des Zivistandes der Juden (1808)<br />
die Annahme fester (vererblicher) Familiennamen (1846)<br />
die zusätzliche Annahme jüdischer Vornamen (1938)'''</center>


===== Die Beurkundung des Zivistandes der Juden (1808) =====
Das älteste Schiftstück im Beueler Stadtmuseum, das sich mit den hiesigen Juden befaßt, ist eine Bekanntmachung, die folgenden Wortlauft hat:
 
<blockquote>
===== die Annahme fester (vererblicher) Familiennamen (1846) =====
<center>'''"Publicandum'''</center>
 
===== die zusätzliche Annahme jüdischer Vornamen (1938) =====
Das älteste Schiftstück im Beueler Stadtmuseum, das sich mit den hiesigen Juden befaßt, ist eine Bekanntmachung, die folgenden Wortlauft hat:<center><blockquote><bockquote>
<center><b>"Publicandum</b></center>


Alle jüdischen Familien und Einsaßen werden hiermit in Folge höherer Verordnung bey Strafe des Ungehorsams aufgefordert, die sich bey ihnen ereignende Geburts-, Trauungs- und Sterbefälle ohne Unterschied jederzeit binnen 3 Tagen dem Gerischtsschreiber des Amtsbezirkes, wo ihre Synagoge liegt, anzuzeigen
Alle jüdischen Familien und Einsaßen werden hiermit in Folge höherer Verordnung bey Strafe des Ungehorsams aufgefordert, die sich bey ihnen ereignende Geburts-, Trauungs- und Sterbefälle ohne Unterschied jederzeit binnen 3 Tagen dem Gerischtsschreiber des Amtsbezirkes, wo ihre Synagoge liegt, anzuzeigen
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                                                 C.D'hum"
                                                 C.D'hum"
</blockquote>
</blockquote>


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