Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert.  
Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert.  
Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im [[Tierheim]].
Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im [[Tierheim]].
[[Kategorie: Bonn]]
[[Kategorie: Bad Godesberg]]
[[Kategorie: Beuel]]
[[Kategorie: Hardtberg]]
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