Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert. | Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert. | ||
Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im [[Tierheim]]. | Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im [[Tierheim]]. | ||
[[Kategorie: Bonn]] | |||
[[Kategorie: Bad Godesberg]] | |||
[[Kategorie: Beuel]] | |||
[[Kategorie: Hardtberg]] |