Fundbüro: Unterschied zwischen den Versionen
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„Verlierer“ können übrigens ebenfalls dort anrufen und sich nach vermissten, aber möglicherweise gefundenen Gegenständen erkundigen. Oder aber im Internet nachschauen unter: http://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&mdt=bonn | „Verlierer“ können übrigens ebenfalls dort anrufen und sich nach vermissten, aber möglicherweise gefundenen Gegenständen erkundigen. Oder aber im Internet nachschauen unter: http://fundsuche02.kivbf.de/MyApp.asp?wci=Suche1&mdt=bonn | ||
Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert. | Nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten wird der Finder schriftlich benachrichtigt. Nun darf er die Fundsache behalten – oder auch darauf verzichten. In diesem Fall kommen die Fundsachen in regelmäßigen Abständen „unter den Hammer“, werden also versteigert. | ||
Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im Tierheim. | Gefundene oder zugelaufene Tiere gibt man übrigens nicht im Fundbüro ab, sondern im [[Tierheim]]. |