Berlin-Bonn-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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So formuliert es die Stadt Bonn auf ihrer Internetseite: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, haben die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region. Die politischen Schwerpunkte werden durch die im Gesetz festgeschriebene faire Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten und den damit verbundenen Ausbau Bonns als Standort nationaler, inter- und supranationaler Einrichtungen markiert. Die [[Ausgleichsvereinbarung]], die der Stadt und der Region 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung stellte, ermöglichte eine strukturelle Anpassung und damit eine positive wirtschaftliche Entwicklung.“  
So formuliert es die Stadt Bonn auf ihrer Internetseite: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, haben die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region. Die politischen Schwerpunkte werden durch die im Gesetz festgeschriebene faire Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten und den damit verbundenen Ausbau Bonns als Standort nationaler, inter- und supranationaler Einrichtungen markiert. Die [[Ausgleichsvereinbarung]], die der Stadt und der Region 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung stellte, ermöglichte eine strukturelle Anpassung und damit eine positive wirtschaftliche Entwicklung.“  
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/bonn-berlin.php Informationen auf www.bonn.de]
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/bonn-berlin.php Informationen auf www.bonn.de]
== Hintergrund ==
Vor 30 Jahren, am 10. März 1994, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/ Bonn-Gesetz) verabschiedet. Es trat am 7. Mai 1994 in Kraft. Knapp drei Jahre nach dem sogenannten Hauptstadtbeschluss des Bundestages wurden damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Umzugsbeschlusses nach Berlin geregelt.
Noch heute haben sechs von 14 Ministerien ihren ersten Dienstsitz in Bonn: die Ministerien für Bildung und Forschung, für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, für Verteidigung sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Die Bundesstadt Bonn ist heute etablierter Standort für Regierungsfunktionen, auch durch die hier ansässigen Bundesbehörden. Zudem ist sie mit mehr als 25 Einrichtungen der Vereinten Nationen, darunter dem Welt-Klimasekretariat, mit zahlreichen international arbeitenden Organisationen sowie rund 150 Nichtregierungsorganisationen deutsche UN-Stadt und Dialogort für globale Zukunftsfragen. Schwerpunkte der internationalen Aktivitäten sind die Entwicklungszusammenarbeit, Umweltfragen und Katastrophenvorsorge.
Vor diesem Hintergrund wollen der Bund und die Region Bonn im Rahmen einer Zusatzvereinbarung die Stärken der Region im nationalen Interesse ausbauen. Das gerade zwischen dem Bund und der Region vereinbarte Eckpunktepapier für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/ Bonn-Gesetz identifiziert wichtige Zukunftscluster, die von bundesweitem Interesse sind. Dazu zählen die Themen Cyber-Sicherheit, der weitere Ausbau als Standort der Vereinten Nationen, die Förderung des Beethoven-Erbes und die Stärkung der Wissenschafts-Institutionen.


== Liste der Bundesbehörden in Bonn ==
== Liste der Bundesbehörden in Bonn ==
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