Grillplätze

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In der Rheinaue gibt es zwölf ausgewiesene Plätze, an denen ohne vorherige Reservierung gegrillt werden darf. Dabei handelt es sich um offene Feuerstellen mit Steinbänken und (falls nicht schon geklaut) einem Grillrost. Mülleimer sind ebenfalls ausreichend vorhanden. Abweichend von diesen Grillplätzen ist das Grillen in der Rheinaue – wie auch in anderen öffentlichen Grünflächen - im Rahmen der Bestimmungen des Landes- Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind. Grillfeuer müssen ständig beaufsichtigt und beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind vollständig gelöscht werden. Verboten ist in der Rheinaue das Grillen in Zieranlagen, im Japanischen Garten, Rosengarten, Blindengarten und Deutschem Garten sowie auf den Spiel- und Bolzplätzen, auf der Hundefreilauffläche und in den Schutzhütten. Der Park darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren, Stromaggregate und Tonanlagen dürfen nicht betrieben werden. Grill-Gelegenheiten außerhalb der Rheinaue, manche von ihnen nur nach vorheriger Anmeldung bei den Betreibern, finden sich u.a. am Wesselheideweg (Waldfreunde Duisdorf), am Hardtweiher im Ennert (Bürgerverein Holzlar) und genehmigungsfrei am Sportplatz Oberer Lyngsberg (Philosophenweg).

Grillplatz des Bürgervereins Holzlar am Hartweiher im Ennert. Foto: Hans-Dieter Weber.