Ausgleichsvereinbarung

Version vom 1. Oktober 2024, 12:30 Uhr von Wogner (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Im Berlin-Bonn-Gesetz festgelegte Maßnahmen, die einer (vermuteten) Schwächung Bonns und der Region durch die Verlegung von Parlament und Teilen der Regierung entgegen wirken sollten. So kamen zum Ausgleich für nach Berlin verlegte Ministerien zum Beispiel der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt an den Rhein.

Stele am Weg der Demokratie. - Foto: Hans-Dieter Weber.

Aber auch neue Einrichtungen wie etwa die Fachhochschulen im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Ahrweiler wurden aus dem Topf für Ausgleichsmaßnahmen finanziert. Größter „Brocken“ und entsprechend teuer: das Forschungsinstitut caesar.

Rund 70 Ausgleichsprojekte sorgen letztlich dafür, dass nach dem Wegzug des Parlaments und wesentlicher Teile der Bundesregierung nach Expertenmeinung etwa 30.000 Arbeitsplätze in der Region neu geschaffen werden.

Zusatzvereinbarung

Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart, die bei einem Treffen mit Bundesministerin Klara Geywitz am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden. Mit der Zusatzvereinbarung sollen Projekte in der Region gefördert werden, die im gesamtstaatlichen Interesse liegen, besonders in den Bereichen IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit, Pflege des Beethoven-Erbes, Vereinte Nationen und Katastrophenschutz.

siehe auch