Ein „qualifizierter Mietspiegel“ nach § 558 d) BGB muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt, im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.

Gerade im Falle einer Mieterhöhung bieten qualifizierte Mietspiegel für den freifinanzierten Wohnungsmarkt eine verläßliche Übersicht über die ortsüblichen Entgelte für Wohnungen in einer Stadt und damit die Grundlage für eine Verständigung zwischen Vermieter/in und Mieter/in. Anhand von Art, Größe, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit kann eine Wohnung in das Preisgefüge eingeordnet und bewertet werden. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit.

Durch das im Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz werden zudem Städte mit mindestens 50.000 Einwohnenden dazu verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen und zu veröffentlichen.

Bonner Mietspiegel

Die Stadt Bonn gibt in Zusammenarbeit mit den Vereinen Haus & Grund Bonn und Haus & Grund Bad Godesberg sowie dem Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr einen qualifizierten Mietspiegel heraus. Die Daten für den Bonner Mietspiegel werden vom Kataster- und Vermessungsamt erhoben und ausgewertet. Den Mietspiegel erhält man u.a. im Stadthaus. Der fortgeschriebene Mietspiegel-Rechner 2022 steht im Serviceportal der Stadt zur Verfügung.

Rhein-Sieg-Kreis

Mietspiegel Hennef:

  • In Hennef soll es in absehbarer Zeit einen qualifizierten Mietspiegel geben. Der Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Unterstützung durch einen Dienstleister bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für den Geltungszeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2026) wurde zugestimmt, vorbehaltlich der vorhandenen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024.

Mietspiegel Sankt Augustin:

Mietspiegel Siegburg:

Mietspiegel Troisdorf:

siehe auch