Berlin-Bonn-Gesetz

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So formuliert es die Stadt Bonn auf ihrer Internetseite: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, haben die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region. Die politischen Schwerpunkte werden durch die im Gesetz festgeschriebene faire Arbeitsteilung zwischen den beiden Städten und den damit verbundenen Ausbau Bonns als Standort nationaler, inter- und supranationaler Einrichtungen markiert. Die Ausgleichsvereinbarung, die der Stadt und der Region 1,43 Milliarden Euro zur Verfügung stellte, ermöglichte eine strukturelle Anpassung und damit eine positive wirtschaftliche Entwicklung.“ Doch immer wieder, besonders massiv im Jahr 2006, fordern alle möglichen (und unmöglichen) mehr oder weniger Berufenen, meist Politiker unterschiedlicher Couleur, unter Ignorierung dieses Gesetzes, alle in Bonn verbliebenen Ministerien möglichst bald und möglichst komplett nach Berlin zu verlegen (Umzugsdebatte). Dabei hat der Bundesrechnungshof schon vor Jahren nachgewiesen, dass ein solcher Komplettumzug weitere Milliarden Euro verschlingen würde.