Bundesamt für Justiz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Bundesamt für Justiz''' (''BfJ'') ist eine Bundesoberbehörde | Das '''Bundesamt für Justiz''' (''BfJ'') ist eine Bundesoberbehörde, die seit 2007 Registeraufgaben und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im europäischen und internationalen Rechtsverkehr. Es untersteht der Fachaufsicht des [[Bundesministerium der Justiz|Bundesministeriums der Justiz]] (BMJ). Der Dienstsitz des BfJ befindet sich in [[Bonn]]. | ||
Mit rund 1400 Beschäftigten fungiert das Bundesamt als zentraler Dienstleister für die Bundesjustiz. Zusätzlich zum früheren Gebäude des Auswärtigen Amtes nutzt es derzeit mehrere angemietete Immobilien im Stadtgebiet Bonn. Mit geplanten Neubauten soll dieser Umstand künftig entfallen. | Mit rund 1400 Beschäftigten fungiert das Bundesamt als zentraler Dienstleister für die Bundesjustiz. Zusätzlich zum früheren Gebäude des Auswärtigen Amtes nutzt es derzeit mehrere angemietete Immobilien im Stadtgebiet Bonn. Mit geplanten Neubauten soll dieser Umstand künftig entfallen. |
Version vom 16. März 2025, 23:19 Uhr
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde, die seit 2007 Registeraufgaben und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im europäischen und internationalen Rechtsverkehr. Es untersteht der Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Der Dienstsitz des BfJ befindet sich in Bonn.
Mit rund 1400 Beschäftigten fungiert das Bundesamt als zentraler Dienstleister für die Bundesjustiz. Zusätzlich zum früheren Gebäude des Auswärtigen Amtes nutzt es derzeit mehrere angemietete Immobilien im Stadtgebiet Bonn. Mit geplanten Neubauten soll dieser Umstand künftig entfallen.