Regierungsgebäude: Unterschied zwischen den Versionen
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1948/49 tagte in Bonn der [[Parlamentarischer Rat|Parlamentarische Rat]] und erarbeitete das [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]], deren erster Parlaments- und Regierungssitz Bonn 1949 wurde. In der Folge erfuhr die Stadt eine umfangreiche Erweiterung und wuchs über das neue [[Bundesviertel|Parlaments- und Regierungsviertel]] mit [[Bad Godesberg]] zusammen. | |||
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Version vom 7. Dezember 2019, 23:50 Uhr
Zu den Regierungsgebäuden in Bonn gehören das Bundeshaus, das Palais Schaumburg, die Villa Hammerschmidt und die Kreuzbauten.
1948/49 tagte in Bonn der Parlamentarische Rat und erarbeitete das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, deren erster Parlaments- und Regierungssitz Bonn 1949 wurde. In der Folge erfuhr die Stadt eine umfangreiche Erweiterung und wuchs über das neue Parlaments- und Regierungsviertel mit Bad Godesberg zusammen.