Umzugsdebatte: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Wogner (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Immer wieder aufflammende Diskussion um die Verlegung auch der nach dem [[Berlin-Bonn-Gesetz]] in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin, meist ausgelöst durch Berliner Politiker und solche aus östlichen Bundesländern. Was wiederum abwehrende Reaktionen in Bonn und in Nordrhein-Westfalen auslöst. Argument der Bonner: Ohne den Berlin-Bonn-Kompromiss hätte es nie eine Mehrheit für die Verlagerung der Hauptstadtfunktion nach Berlin gegeben. Ein noch stärkeres Argument für die Beibehaltung des Ist-Zustands hat der Bundesrechnungshof geliefert: Die Kosten für einen Komplettumzug vom Rhein an die Spree übertreffen die „Trennungskosten“ um ein Vielfaches. | Immer wieder aufflammende Diskussion um die Verlegung auch der nach dem [[Berlin-Bonn-Gesetz]] in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin, meist ausgelöst durch Berliner Politiker und solche aus östlichen Bundesländern. Was wiederum abwehrende Reaktionen in Bonn und in Nordrhein-Westfalen auslöst. Argument der Bonner: Ohne den Berlin-Bonn-Kompromiss hätte es nie eine Mehrheit für die Verlagerung der Hauptstadtfunktion nach Berlin gegeben. Ein noch stärkeres Argument für die Beibehaltung des Ist-Zustands hat der Bundesrechnungshof geliefert: Die Kosten für einen Komplettumzug vom Rhein an die Spree übertreffen die „Trennungskosten“ um ein Vielfaches. | ||
[[Kategorie: Bonn]] |
Version vom 24. September 2019, 18:56 Uhr
Immer wieder aufflammende Diskussion um die Verlegung auch der nach dem Berlin-Bonn-Gesetz in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin, meist ausgelöst durch Berliner Politiker und solche aus östlichen Bundesländern. Was wiederum abwehrende Reaktionen in Bonn und in Nordrhein-Westfalen auslöst. Argument der Bonner: Ohne den Berlin-Bonn-Kompromiss hätte es nie eine Mehrheit für die Verlagerung der Hauptstadtfunktion nach Berlin gegeben. Ein noch stärkeres Argument für die Beibehaltung des Ist-Zustands hat der Bundesrechnungshof geliefert: Die Kosten für einen Komplettumzug vom Rhein an die Spree übertreffen die „Trennungskosten“ um ein Vielfaches.