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Immer wieder (zuletzt im Sommer 2008) aufflammende Diskussion um die Verlegung auch der nach dem [[Berlin-Bonn-Gesetz]] in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin, meist ausgelöst durch Berliner Politiker und solche aus östlichen Bundesländern. Was wiederum abwehrende Reaktionen in Bonn und in Nordrhein-Westfalen auslöst. Argument der Bonner: Ohne den Berlin-Bonn-Kompromiss hätte es nie eine Mehrheit für die Verlagerung der Hauptstadtfunktion nach Berlin gegeben. Ein noch stärkeres Argument für die Beibehaltung des Ist-Zustands hat der Bundesrechnungshof geliefert: Die Kosten für einen Komplettumzug vom Rhein an die Spree übertreffen die „Trennungskosten“ um ein Vielfaches.
Immer wieder aufflammende Diskussion um die Verlegung auch der nach dem [[Berlin-Bonn-Gesetz]] in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin, meist ausgelöst durch Berliner Politiker und solche aus östlichen Bundesländern. Was wiederum abwehrende Reaktionen in Bonn und in Nordrhein-Westfalen auslöst. Argument der Bonner: Ohne den Berlin-Bonn-Kompromiss hätte es nie eine Mehrheit für die Verlagerung der Hauptstadtfunktion nach Berlin gegeben. Ein noch stärkeres Argument für die Beibehaltung des Ist-Zustands hat der Bundesrechnungshof geliefert: Die Kosten für einen Komplettumzug vom Rhein an die Spree übertreffen die „Trennungskosten“ um ein Vielfaches.

Version vom 19. August 2019, 12:07 Uhr

Immer wieder aufflammende Diskussion um die Verlegung auch der nach dem Berlin-Bonn-Gesetz in Bonn verbliebenen Ministerien nach Berlin, meist ausgelöst durch Berliner Politiker und solche aus östlichen Bundesländern. Was wiederum abwehrende Reaktionen in Bonn und in Nordrhein-Westfalen auslöst. Argument der Bonner: Ohne den Berlin-Bonn-Kompromiss hätte es nie eine Mehrheit für die Verlagerung der Hauptstadtfunktion nach Berlin gegeben. Ein noch stärkeres Argument für die Beibehaltung des Ist-Zustands hat der Bundesrechnungshof geliefert: Die Kosten für einen Komplettumzug vom Rhein an die Spree übertreffen die „Trennungskosten“ um ein Vielfaches.