1325: Unterschied zwischen den Versionen
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* Im Jahr 1325 erhielten 20 Fährschiffer vom Kölner Erzbischof das vererbbare Recht, die alleinige Beförderung von Menschen und Lasten zwischen "Durrebag" bei [[Oberkassel]] und "Alde Seyge" bei [[Niederkassel|Mondorf]] durchzuführen. | * Im Jahr 1325 erhielten 20 Fährschiffer vom Kölner Erzbischof das vererbbare Recht, die alleinige Beförderung von Menschen und Lasten zwischen "Durrebag" bei [[Oberkassel]] und "Alde Seyge" bei [[Niederkassel|Mondorf]] durchzuführen. | ||
Version vom 29. Oktober 2023, 21:23 Uhr
Das Jahr 1325:
- Im Jahr 1325 erhielten 20 Fährschiffer vom Kölner Erzbischof das vererbbare Recht, die alleinige Beförderung von Menschen und Lasten zwischen "Durrebag" bei Oberkassel und "Alde Seyge" bei Mondorf durchzuführen.