Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Errichtet mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden die bundeseigenen Immobilien, Grundstücke und sonstigen Liegenschaften verwaltet und auch veräußert. Die BImA trat dabei an die Stelle von Bundesvermögensamt, Bundesforstverwaltung oder den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen. Dabei wurde ihr schrittweise das Eigentum an den meisten inländischen Grundstücken des Bundes übertragen. | Errichtet mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden die bundeseigenen Immobilien, Grundstücke und sonstigen Liegenschaften verwaltet und auch veräußert. Die BImA trat dabei an die Stelle von Bundesvermögensamt, Bundesforstverwaltung oder den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen. Dabei wurde ihr schrittweise das Eigentum an den meisten inländischen Grundstücken des Bundes übertragen. |
Version vom 31. Juli 2024, 10:58 Uhr
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Errichtet mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden die bundeseigenen Immobilien, Grundstücke und sonstigen Liegenschaften verwaltet und auch veräußert. Die BImA trat dabei an die Stelle von Bundesvermögensamt, Bundesforstverwaltung oder den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen. Dabei wurde ihr schrittweise das Eigentum an den meisten inländischen Grundstücken des Bundes übertragen.