Ausgleichsvereinbarung: Unterschied zwischen den Versionen
Wogner (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Wogner (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Im [[Berlin-Bonn-Gesetz]] festgelegte Maßnahmen, die einer (vermuteten) Schwächung Bonns und der Region durch die Verlegung von Parlament und Teilen der Regierung entgegen wirken sollten. So kamen zum Ausgleich für nach Berlin verlegte | [[Datei:Weg der Demokratie340.jpg|thumb|Stele am Weg der Demokratie. - Foto: Hans-Dieter Weber.]] | ||
Im [[Berlin-Bonn-Gesetz]] festgelegte Maßnahmen, die einer (vermuteten) Schwächung Bonns und der Region durch die Verlegung von Parlament und Teilen der Regierung entgegen wirken sollten. So kamen zum Ausgleich für nach Berlin verlegte Ministerien zum Beispiel der [[Bundesrechnungshof]] und das [[Bundeskartellamt]] an den Rhein. | |||
Aber auch neue Einrichtungen wie etwa die Fachhochschulen im [[Rhein-Sieg-Kreis]] und im Kreis Ahrweiler wurden aus dem Topf für Ausgleichsmaßnahmen finanziert. Größter „Brocken“ und entsprechend teuer: das [[Forschungsinstitut caesar]]. | |||
Rund 70 Ausgleichsprojekte sorgen letztlich dafür, dass nach dem Wegzug des Parlaments und wesentlicher Teile der Bundesregierung nach Expertenmeinung etwa 30.000 Arbeitsplätze in der Region neu geschaffen werden. | |||
== Zusatzvereinbarung == | |||
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart, die bei einem Treffen mit Bundesministerin Klara Geywitz am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden. Mit der Zusatzvereinbarung sollen Projekte in der Region gefördert werden, die im gesamtstaatlichen Interesse liegen, besonders in den Bereichen IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit, Pflege des Beethoven-Erbes, Vereinte Nationen und Katastrophenschutz. | |||
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/april-2024/eckpunkte-fuer-berlin-bonn-zusatzvereinbarung-vorgestellt.php Informationen auf www.bonn.de] | |||
== siehe auch == | |||
* [[Berlin-Bonn-Gesetz]] | |||
[[Kategorie: Bonn]] | [[Kategorie: Bonn]] |
Aktuelle Version vom 1. Oktober 2024, 12:30 Uhr
Im Berlin-Bonn-Gesetz festgelegte Maßnahmen, die einer (vermuteten) Schwächung Bonns und der Region durch die Verlegung von Parlament und Teilen der Regierung entgegen wirken sollten. So kamen zum Ausgleich für nach Berlin verlegte Ministerien zum Beispiel der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt an den Rhein.
Aber auch neue Einrichtungen wie etwa die Fachhochschulen im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Ahrweiler wurden aus dem Topf für Ausgleichsmaßnahmen finanziert. Größter „Brocken“ und entsprechend teuer: das Forschungsinstitut caesar.
Rund 70 Ausgleichsprojekte sorgen letztlich dafür, dass nach dem Wegzug des Parlaments und wesentlicher Teile der Bundesregierung nach Expertenmeinung etwa 30.000 Arbeitsplätze in der Region neu geschaffen werden.
Zusatzvereinbarung
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart, die bei einem Treffen mit Bundesministerin Klara Geywitz am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden. Mit der Zusatzvereinbarung sollen Projekte in der Region gefördert werden, die im gesamtstaatlichen Interesse liegen, besonders in den Bereichen IT-Sicherheit und Nachhaltigkeit, Pflege des Beethoven-Erbes, Vereinte Nationen und Katastrophenschutz.
- vgl. dazu: Informationen auf www.bonn.de