Bundesbehörden und Bundesministerien: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Fall der Mauer im Jahr [[1989]] beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit einer knappen Mehrheit von 337 zu 320 Stimmen den Umzug an die Spree. Parlament und Teile der Regierung nahmen [[1999]] die Arbeit in Berlin auf. Bonn wurde entsprechend dem [[Berlin-Bonn-Gesetz]] aus dem Jahr [[1994]] als Bundesstadt das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik. Sechs Ministerien blieben am Rhein, darunter das Verteidigungsministerium auf der [[Hardthöhe]]. Bundespräsident und Bundeskanzler bekamen zweite Dienstsitze in Bonn. | Nach dem Fall der Mauer im Jahr [[1989]] beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit einer knappen Mehrheit von 337 zu 320 Stimmen den Umzug an die Spree. Parlament und Teile der Regierung nahmen [[1999]] die Arbeit in Berlin auf. [[Bonn]] wurde entsprechend dem [[Berlin-Bonn-Gesetz]] aus dem Jahr [[1994]] als Bundesstadt das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik. Sechs Ministerien blieben am Rhein, darunter das Verteidigungsministerium auf der [[Hardthöhe]]. Bundespräsident und Bundeskanzler bekamen zweite Dienstsitze in Bonn. | ||
Mehr als 20 Bundesbehörden, darunter das Bundeskartellamt und der [[Bundesrechnungshof]], zogen von Berlin und Frankfurt nach Bonn um, zahlreiche internationale Organisationen siedelten sich an, Bonn wurde deutsche UN-Stadt. Das ehemalige Abgeordnetenhochhaus „[[Langer Eugen]]“ und einige Nachbargebäude wurden zum UN-Campus umgestaltet, wo auch das [[WCCB]] entstand und mehrere Einrichtungen der Vereinten Nationen inzwischen ihren Sitz haben, darunter das Welt-Klimasekretariat (UNFCCC). | Mehr als 20 Bundesbehörden, darunter das Bundeskartellamt und der [[Bundesrechnungshof]], zogen von Berlin und Frankfurt nach Bonn um, zahlreiche internationale Organisationen siedelten sich an, Bonn wurde deutsche UN-Stadt. Das ehemalige Abgeordnetenhochhaus „[[Langer Eugen]]“ und einige Nachbargebäude wurden zum UN-Campus umgestaltet, wo auch das [[WCCB]] entstand und mehrere Einrichtungen der Vereinten Nationen inzwischen ihren Sitz haben, darunter das Welt-Klimasekretariat (UNFCCC). | ||
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* '''vgl. dazu auch:''' [https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bundesbeh%C3%B6rden_in_Bonn Wikipedia-Eintrag] | * '''vgl. dazu auch:''' [https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Bundesbeh%C3%B6rden_in_Bonn Wikipedia-Eintrag] | ||
== Gesetzliche Regelungen und Vereinbarungen == | |||
[[Datei:Landwirtschaftsministerium IMG 1344.jpg|thumb|Landwirtschaftsministerium in der Deichmanns Aue]] | |||
Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, hat die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region. | |||
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart, die bei einem Treffen mit Bundesministerin Klara Geywitz am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden. Das Eckpunktepapier identifiziert wichtige Zukunftscluster, die von bundesweitem Interesse sind. Dazu zählen die Themen Cyber-Sicherheit, der weitere Ausbau als Standort der Vereinten Nationen, die Förderung des Beethoven-Erbes und die Stärkung der Wissenschafts-Institutionen. | |||
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/april-2024/eckpunkte-fuer-berlin-bonn-zusatzvereinbarung-vorgestellt.php Informationen auf www.bonn.de] | |||
Bei einer im Januar 2025 im Alten Rathaus unterzeichneten Absichtserklärung bekräftigte die Bundesregierung, dass die Stadt Bonn zweites politisches Zentrum in Deutschland bleiben und die Bestimmungen zu Dienstsitz und Verteilung der Beschäftigten in den Bundesbehörden des Berlin-Bonn-Gesetzes weiterhin gelten sollen. Darüber hinaus liege es im gesamtstaatlichen Interesse, die Region Bonn insbesondere als Standort der Cybersicherheit, des Katastrophenschutzes, der Vereinten Nationen und weiterer internationaler Organisationen auszubauen. | |||
* vgl. dazu: [https://ga.de/bonn/stadt-bonn/zusatzvereinbarung-bonn-vertrag-rueckt-immer-naeher_aid-125235549 Informationen in ga.de vom 16. März 2025] | |||
* [https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2025/03/Berlin-Bonn-Gutachten.html Die Studien und Gutachten zur Berlin-Bonn-Zusatzvereinbarung sind unter bmwsb.bund.de abrufbar]. | |||
== siehe auch == | == siehe auch == |
Version vom 23. März 2025, 16:50 Uhr

Nach dem Fall der Mauer im Jahr 1989 beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 mit einer knappen Mehrheit von 337 zu 320 Stimmen den Umzug an die Spree. Parlament und Teile der Regierung nahmen 1999 die Arbeit in Berlin auf. Bonn wurde entsprechend dem Berlin-Bonn-Gesetz aus dem Jahr 1994 als Bundesstadt das zweite politische Zentrum der Bundesrepublik. Sechs Ministerien blieben am Rhein, darunter das Verteidigungsministerium auf der Hardthöhe. Bundespräsident und Bundeskanzler bekamen zweite Dienstsitze in Bonn.
Mehr als 20 Bundesbehörden, darunter das Bundeskartellamt und der Bundesrechnungshof, zogen von Berlin und Frankfurt nach Bonn um, zahlreiche internationale Organisationen siedelten sich an, Bonn wurde deutsche UN-Stadt. Das ehemalige Abgeordnetenhochhaus „Langer Eugen“ und einige Nachbargebäude wurden zum UN-Campus umgestaltet, wo auch das WCCB entstand und mehrere Einrichtungen der Vereinten Nationen inzwischen ihren Sitz haben, darunter das Welt-Klimasekretariat (UNFCCC).
Bundesministerien und Bundesbehörden in Bonn

Bundesministerien
Folgende Bundesministerien haben in Bonn ihren ersten Dienstsitz:
- s.a. Hardthöhe
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Die Bundesministerien mit Hauptsitz in Berlin haben einen zweiten Dienstsitz in Bonn.
Weitere Bundesbehörden
- (eine Auswahl)
- Amt für Militärkunde (AMK)
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)
- Bundesamt für Justiz (BfJ)
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
- Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (Netzknotenpunkt)
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV, Hauptsitz in Berlin)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT)
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
- Bundeseisenbahnvermögen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
- Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp)
- Bundeskartellamt (BKartA)
- Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
- Bundesrechnungshof (BRH)
- Bundesverwaltungsamt (BVA; Außenstelle)
- Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
- Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK)
- Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
- Generalzolldirektion (GZD)
- vgl. dazu auch: Wikipedia-Eintrag
Gesetzliche Regelungen und Vereinbarungen

Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991, seinen Sitz und den Kernbereich der Regierungsfunktionen nach Berlin zu verlagern, hat die Stadt Bonn und die Region an Sieg und Ahr vor gewaltige Aufgaben gestellt. Als Folge des Beschlusses weist das Berlin-Bonn-Gesetz der Bundesstadt Bonn wichtige politische Funktionen auf Dauer zu und eröffnete damit Chancen für eine gute Entwicklung von Stadt und Region.
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart, die bei einem Treffen mit Bundesministerin Klara Geywitz am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden. Das Eckpunktepapier identifiziert wichtige Zukunftscluster, die von bundesweitem Interesse sind. Dazu zählen die Themen Cyber-Sicherheit, der weitere Ausbau als Standort der Vereinten Nationen, die Förderung des Beethoven-Erbes und die Stärkung der Wissenschafts-Institutionen.
- vgl. dazu: Informationen auf www.bonn.de
Bei einer im Januar 2025 im Alten Rathaus unterzeichneten Absichtserklärung bekräftigte die Bundesregierung, dass die Stadt Bonn zweites politisches Zentrum in Deutschland bleiben und die Bestimmungen zu Dienstsitz und Verteilung der Beschäftigten in den Bundesbehörden des Berlin-Bonn-Gesetzes weiterhin gelten sollen. Darüber hinaus liege es im gesamtstaatlichen Interesse, die Region Bonn insbesondere als Standort der Cybersicherheit, des Katastrophenschutzes, der Vereinten Nationen und weiterer internationaler Organisationen auszubauen.
- vgl. dazu: Informationen in ga.de vom 16. März 2025
- Die Studien und Gutachten zur Berlin-Bonn-Zusatzvereinbarung sind unter bmwsb.bund.de abrufbar.