Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Bundesanstalt für Immobilienaufgaben''' (''BImA'') ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in [[Bonn]] unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Die '''Bundesanstalt für Immobilienaufgaben''' (''BImA'') ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in [[Bonn]] unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.


Errichtet mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden die bundeseigenen Immobilien, Grundstücke und sonstigen Liegenschaften verwaltet und auch veräußert. Die BImA trat dabei an die Stelle von Bundesvermögensamt, Bundesforstverwaltung oder den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen. Dabei wurde ihr schrittweise das Eigentum an den meisten inländischen Grundstücken des Bundes übertragen.
Errichtet mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden die bundeseigenen Immobilien, Grundstücke und sonstigen Liegenschaften verwaltet und auch verwertet. Die BImA trat dabei an die Stelle von Bundesvermögensamt, Bundesforstverwaltung oder den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen. Dabei wurde ihr schrittweise das Eigentum an den meisten inländischen Grundstücken des Bundes übertragen.
 
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist Eigentümerin von etwa 5100 Bundesimmobilien im Inland und verwertet auch Objekte, die für Zwecke des Bundes nicht mehr benötigt werden.  


== Weblinks und Quellen ==
== Weblinks und Quellen ==
* [https://www.bundesimmobilien.de www.bundesimmobilien.de]
* [https://www.bundesimmobilien.de www.bundesimmobilien.de]
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesanstalt_für_Immobilienaufgaben Wikipedia-Eintrag]




[[Kategorie: Bonn]]
[[Kategorie: Bonn]]
[[Kategorie: Wohnen]]
[[Kategorie: Wohnen]]

Version vom 3. August 2024, 15:13 Uhr

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Errichtet mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden die bundeseigenen Immobilien, Grundstücke und sonstigen Liegenschaften verwaltet und auch verwertet. Die BImA trat dabei an die Stelle von Bundesvermögensamt, Bundesforstverwaltung oder den Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen. Dabei wurde ihr schrittweise das Eigentum an den meisten inländischen Grundstücken des Bundes übertragen.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist Eigentümerin von etwa 5100 Bundesimmobilien im Inland und verwertet auch Objekte, die für Zwecke des Bundes nicht mehr benötigt werden.

Weblinks und Quellen