Stadtrat Bonn: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Rat als wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt [[Bonn]] vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem/ der Oberbürgermeister(in). Er ist für alle Angelegenheiten zuständig und wird durch die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse entlastet, die bestimmte Dinge entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat aussprechen können.  
Der Rat als wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt [[Bonn]] vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem/ der Oberbürgermeister(in). Er ist für alle Angelegenheiten zuständig und wird durch die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse entlastet, die bestimmte Dinge entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat aussprechen können.  


Den Vorsitz im Stadtrat hat der jeweilige Oberbürgermeister (oder Oberbürgermeisterin).
Den Vorsitz im Stadtrat hat die jeweilige Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister.


Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen als ehrenamtliche Stellvertreter/innen der/des OB für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt.
Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen als ehrenamtliche Stellvertreter/innen der/des OB für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt.
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