Stadtrat Bonn: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Rat als wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt [[Bonn]] vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem/ der Oberbürgermeister(in). Er ist für alle Angelegenheiten zuständig und wird durch die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse entlastet, die bestimmte Dinge entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat aussprechen können. | Der Rat als wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt [[Bonn]] vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem/ der Oberbürgermeister(in). Er ist für alle Angelegenheiten zuständig und wird durch die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse entlastet, die bestimmte Dinge entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat aussprechen können. | ||
Den Vorsitz im Stadtrat hat der | Den Vorsitz im Stadtrat hat die jeweilige Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister. | ||
Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen als ehrenamtliche Stellvertreter/innen der/des OB für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt. | Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen als ehrenamtliche Stellvertreter/innen der/des OB für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt. |