Stadtrat Bonn: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Rat als wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt [[Bonn]] vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem/ der Oberbürgermeister(in). Er ist für alle Angelegenheiten zuständig und wird durch die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse entlastet, die bestimmte Dinge entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat aussprechen können. Den Vorsitz hat der jeweilige Oberbürgermeister (oder Oberbürgermeisterin).
Der Rat als wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt [[Bonn]] vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem/ der Oberbürgermeister(in). Er ist für alle Angelegenheiten zuständig und wird durch die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse entlastet, die bestimmte Dinge entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat aussprechen können.  
 
Den Vorsitz im Stadtrat hat der jeweilige Oberbürgermeister (oder Oberbürgermeisterin).


Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen als ehrenamtliche Stellvertreter/innen der/des OB für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt.
Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte Bürgermeister/innen als ehrenamtliche Stellvertreter/innen der/des OB für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt.
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