Stadthaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Stadthaus muss saniert werden. Einem Zustandsgutachten zufolge müssen spätestens 2027 auch 188 marode Betonstützen auf den Parkdecks unter den Gebäuden grundsaniert werden. Hinzu kommt das größer werdende Brandschutzproblem.  
Das Stadthaus muss saniert werden. Einem Zustandsgutachten zufolge müssen spätestens 2027 auch 188 marode Betonstützen auf den Parkdecks unter den Gebäuden grundsaniert werden. Hinzu kommt das größer werdende Brandschutzproblem.  


Noch nicht entschieden hat der Stadtrat über die Zukunft des Stadthauses. Ungeklärt ist also noch die Frage, ob der Hauptverwaltungssitz umfassend saniert oder neu gebaut wird oder ob er dauerhaft umzieht. Für einen Ersatzneubau käme das ehemalige [[Landesbehördenhaus]] an der B 9 infrage.  
Noch nicht entschieden hat der Stadtrat über die Zukunft des Stadthauses. Ungeklärt ist also noch die Frage, ob der Hauptverwaltungssitz umfassend saniert oder neu gebaut wird oder ob er dauerhaft umzieht. Für einen Ersatzneubau käme das ehemalige [[Landesbehördenhaus]] an der B 9 infrage.
 
Die Stadtverwaltung hatte Ende 2023 das Berliner Büro dbp dasbauprojekt mit der Auswertung aller zum technischen und baulichen Zustand des Stadthauses vorliegenden Gutachten beauftragt. Diese lag Anfang 2024 vor. Danach könnte das in den Jahren 1974 bis 1977 nach einem Entwurf der Architekten Heinle, Wischer und Partner erbaute und im Jahr 1978 bezogene Stadthaus grundsätzlich saniert werden. Möglich wäre eine sogenannte Kernsanierung, das heißt, das Gebäude würde bis auf den Rohbau komplett zurückgebaut. Auch aus baurechtlicher Sicht wäre die Liegenschaft sanierungsfähig.
 
'''vgl. dazu:''' [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/februar-2024/gutachten-zum-bonner-stadthaus.php Informationen unter www.bonn.de]


== siehe auch ==
== siehe auch ==
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