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8. Januar 2024
Wogner
→Weblinks und Quellen
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Wogner
Die Seite wurde neu angelegt: „Neben dem Naturschutzgebiet Bröl gehört auch das FFH (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) - Gebiet Brölbach, der Waldbrölbach und südlich angrenzende Waldbestände des mittleren Bröltals zu besonders geschützten Gebieten. Das FFH-Gebiet trägt dabei in besonderem Maße zum Natur- und Artenschutz bei. Das Gebiet umfasst große Teile des Uferbereichs der Bröl und des Waldbrölbachs. Innerhalb des Gebietes liegen mehrere Naturschutzgebiete, im …“
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