Mietspiegel: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein „qualifizierter Mietspiegel“ muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt, im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.   
Ein „qualifizierter Mietspiegel“ nach § 558 d) BGB muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt, im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.   


Gerade im Falle einer Mieterhöhung bieten qualifizierte Mietspiegel für den freifinanzierten Wohnungsmarkt eine verläßliche Übersicht über die ortsüblichen Entgelte für Wohnungen in einer Stadt und damit die Grundlage für eine Verständigung zwischen Vermieter/in und Mieter/in. Anhand von Art, Größe, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit kann eine Wohnung in das Preisgefüge eingeordnet und bewertet werden. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit.  
Gerade im Falle einer Mieterhöhung bieten qualifizierte Mietspiegel für den freifinanzierten Wohnungsmarkt eine verläßliche Übersicht über die ortsüblichen Entgelte für Wohnungen in einer Stadt und damit die Grundlage für eine Verständigung zwischen Vermieter/in und Mieter/in. Anhand von Art, Größe, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit kann eine Wohnung in das Preisgefüge eingeordnet und bewertet werden. Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit.  
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