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Johann Gottfried Kinkel: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Teilnahme am ba­di­schen Auf­stand ge­riet er in preu­ßi­sche Ge­fan­gen­schaft und wur­de im Au­gust 1849 in Ras­tatt zu le­bens­lan­ger Zucht­haus­stra­fe ver­ur­teilt. Aus der Haft in der Festung Spandau konnte Kinkel allerdings in der Nacht vom 6.11. auf den 7.11.1850 be­freit werden, nachdem es Carl Schurz ge­lun­gen war, ei­nen Wär­ter zu be­ste­chen.
Nach der Teilnahme am ba­di­schen Auf­stand ge­riet er in preu­ßi­sche Ge­fan­gen­schaft und wur­de im Au­gust 1849 in Ras­tatt zu le­bens­lan­ger Zucht­haus­stra­fe ver­ur­teilt. Aus der Haft in der Festung Spandau konnte Kinkel allerdings in der Nacht vom 6.11. auf den 7.11.1850 be­freit werden, nachdem es Carl Schurz ge­lun­gen war, ei­nen Wär­ter zu be­ste­chen.


Nach dem Tod seiner Ehefrau [[Johanna Kinkel]], die ihm im Jahr 1851 ins Londoner Exil gefolgt war, heirate Kinkel im Jahr 1860 erneut und nahm 1866 eine Professur für Kunstgeschichte in Zürich an. Von Zürich aus entfaltete er auch eine rege Vortragstätigkeit, die er nach seiner Amnestierung auf Deutschland ausdehnte.
Nach dem Tod seiner Ehefrau [[Johanna Kinkel]], die ihm im Jahr 1851 ins Londoner Exil gefolgt war, heiratete Kinkel im Jahr 1860 erneut und nahm 1866 eine Professur für Kunstgeschichte in Zürich an. Von Zürich aus entfaltete er auch eine rege Vortragstätigkeit, die er nach seiner Amnestierung auf Deutschland ausdehnte.


Am 13. November 1882 starb Gottfried Kinkel nach längerer Krankheit in Zürich. In Bonn wurde die Kinkelstraße in [[Oberkassel]] nach ihm benannt.
Am 13. November 1882 starb Gottfried Kinkel nach längerer Krankheit in Zürich. In Bonn wurde die Kinkelstraße in [[Oberkassel]] nach ihm benannt.
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