Johann Gottfried Kinkel: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach der Teilnahme am badischen Aufstand geriet er in preußische Gefangenschaft und wurde im August 1849 in Rastatt zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. Aus der Haft in der Festung Spandau konnte Kinkel allerdings in der Nacht vom 6.11. auf den 7.11.1850 befreit werden, nachdem es Carl Schurz gelungen war, einen Wärter zu bestechen. | Nach der Teilnahme am badischen Aufstand geriet er in preußische Gefangenschaft und wurde im August 1849 in Rastatt zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. Aus der Haft in der Festung Spandau konnte Kinkel allerdings in der Nacht vom 6.11. auf den 7.11.1850 befreit werden, nachdem es Carl Schurz gelungen war, einen Wärter zu bestechen. | ||
Nach dem Tod seiner Ehefrau [[Johanna Kinkel]], die ihm im Jahr 1851 ins Londoner Exil gefolgt war, | Nach dem Tod seiner Ehefrau [[Johanna Kinkel]], die ihm im Jahr 1851 ins Londoner Exil gefolgt war, heiratete Kinkel im Jahr 1860 erneut und nahm 1866 eine Professur für Kunstgeschichte in Zürich an. Von Zürich aus entfaltete er auch eine rege Vortragstätigkeit, die er nach seiner Amnestierung auf Deutschland ausdehnte. | ||
Am 13. November 1882 starb Gottfried Kinkel nach längerer Krankheit in Zürich. In Bonn wurde die Kinkelstraße in [[Oberkassel]] nach ihm benannt. | Am 13. November 1882 starb Gottfried Kinkel nach längerer Krankheit in Zürich. In Bonn wurde die Kinkelstraße in [[Oberkassel]] nach ihm benannt. |