Johann Gottfried Kinkel: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 5. Februar 1849 wurde er für den Wahlkreis Bonn-Sieg in das Preußische Abgeordnetenhaus gewählt und gehörte zu den Befürwortern einer Republik. | Am 5. Februar 1849 wurde er für den Wahlkreis Bonn-Sieg in das Preußische Abgeordnetenhaus gewählt und gehörte zu den Befürwortern einer Republik. | ||
Wegen Beteiligung am [[Zeughaus in Siegburg|Siegburger Zeughaussturm]] im Mai 1849 wurde er angeklagt, am 2. Mai 1850 aber vom Geschworenengericht in Köln freigesprochen. Freischärler um [[Carl Schurz]] und Gottfried Kinkel hatten von Bonn aus versucht, die damalige Waffenkammer zu stürmen, wurden aber auf halbem Weg gestoppt und auseinandergetrieben. | Wegen Beteiligung am [[Zeughaus in Siegburg|Siegburger Zeughaussturm]] im Mai 1849 wurde er angeklagt, am 2. Mai 1850 aber vom Geschworenengericht in Köln freigesprochen. Freischärler um [[Carl Schurz]] und Gottfried Kinkel hatten von Bonn aus versucht, die damalige Waffenkammer zu stürmen, wurden aber auf halbem Weg gestoppt und auseinandergetrieben. So ging der mißglückte "Sturm auf das Siegburger Zeughaus" in die Geschichte ein. | ||
Nach der Teilnahme am badischen Aufstand geriet er in preußische Gefangenschaft und wurde im August 1849 in Rastatt zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. Aus der Haft in der Festung Spandau konnte Kinkel allerdings in der Nacht vom 6.11. auf den 7.11.1850 befreit werden, nachdem es Carl Schurz gelungen war, einen Wärter zu bestechen. | Nach der Teilnahme am badischen Aufstand geriet er in preußische Gefangenschaft und wurde im August 1849 in Rastatt zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. Aus der Haft in der Festung Spandau konnte Kinkel allerdings in der Nacht vom 6.11. auf den 7.11.1850 befreit werden, nachdem es Carl Schurz gelungen war, einen Wärter zu bestechen. |