Jüdische Gemeinde Beuel: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 49: Zeile 49:
=== Die Berufszugehörigkeit der hiesigen Juden ===
=== Die Berufszugehörigkeit der hiesigen Juden ===
Im fraglichen Zeitraum (1843 - 1861) machen die Statistiken deutlich das keine reichen Juden in Beuel gelebt haben, die Zahl der Handwerker belibt fast konstant. Bestimmte Verlagerungen zeigen sich bei Handelsgeschäften. Dass heranwachsende Kinder z. T. außerhalb des elterlichen Hauses einem Erwerb nachgehen müssen, zeigt die steigende Zahl der im Gesindedienst Tätigen.
Im fraglichen Zeitraum (1843 - 1861) machen die Statistiken deutlich das keine reichen Juden in Beuel gelebt haben, die Zahl der Handwerker belibt fast konstant. Bestimmte Verlagerungen zeigen sich bei Handelsgeschäften. Dass heranwachsende Kinder z. T. außerhalb des elterlichen Hauses einem Erwerb nachgehen müssen, zeigt die steigende Zahl der im Gesindedienst Tätigen.
==== <center>Die Beurkundung des Zivistandes der Juden (1808)
die Annahme fester (vererblicher) Familiennamen (1846)
die zusätzliche Annahme jüdischer Vornamen (1938)/center>====
<blockquote>
Das älteste Schiftstück im Beueler Stadtmuseum, das sich mit den hiesigen Juden befaßt, ist eine Bekanntmachung, die folgenden Wortlauft hat:
<bockquote>
<center><b>"Publicandum</b></center>
Alle jüdischen Familien und Einsaßen werden hiermit in Folge höherer Verordnung bey Strafe des Ungehorsams aufgefordert, die sich bey ihnen ereignende Geburts-, Trauungs- und Sterbefälle ohne Unterschied jederzeit binnen 3 Tagen dem Gerischtsschreiber des Amtsbezirkes, wo ihre Synagoge liegt, anzuzeigen
Den Rabbinern und Schulmeistern oder sonstigen vorgesetzten Personen wird jede rekligiöse Handlung bey den Geburts-, Beschneidungs-, Trauungs- und Sterbefällen auf das ernstlichste verbothen, wenn nicht vorher die Bescheinigung des Gerichtsschreibers über die vorschriftsmäßigw Eintragungihnen vorgelegt wird. Zugleich sollen diese ebenfalls ein Verzeichniß über jede solche Fälle in der Landessprache führen und dabey zur Controlle die BEscheinigung des Gerichtsschreibers aufbewahren und das Datum derselben beysetzen.
Ober-kassel, den 1. Feb. 1808
                                                Dewies Amtsv
                                               
                                               
Diese Verfügung tritt schon vom 1. Jan. d. J. an in Rückwirkung.
Grdr.D'hum soll diese der Judengemeinde von Vilich und Beul in der Synagoge verkünden und mit dem Exekut rückstellen.
Daß ich nebenstehende gnädigste Verordnung, den hiesigen Versammelten Juden in ihrer Synagoge zu Beuel gehörig verkündet habe wie den(n) durch Bescheinigung so geschehen den 6ten Februar 1808
                                                C.D'hum"
</blockquote>
</blockquote>
Dem Schriftstück läßt sich einwanmdfrei entnehmen, dass schon damals Juden im heutigen Stadtgebiet von Beuel ansässig waren und eine Synagoge bestand. Da ab dem 1. Januar 1810 die Geburts-, Heirats- und Todesfälle <b>aller</b> Einwohner in die Zivilstandsregister der zuständigen Bürgermeistereien einzutragen waren, verlor die Anordnung, dass Zivilstandfälle vom Gerichtsschreiber beurkunden zu lassen, ihre Bedeutung. Die Zivilstandsregister sind, nach der Übernahme des Großherzogtrums Berg durch Preußen, hier auch fortgeführt worden.


=== Die erste Beueler Synagoge ===
=== Die erste Beueler Synagoge ===
283

Bearbeitungen