Combahn-Viertel: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Combahnviertel soll aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Um 1900 ist das Gebiet des heutigen Combahnviertels auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Das Gebiet bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasch ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (vom 19. zum 20.Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart.
Das Combahnviertel soll aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Um 1900 ist das Gebiet des heutigen Combahnviertels auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Das Gebiet bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasch ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (vom 19. zum 20.Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart.


[[Datei:Hinweis Beuel Kennedybrücke IMG 0040.jpg|thumb|Hinweisschild am Radweg Rheinschiene]]
Der Bonner Stadtrat hatte die Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel bereits im Juni 2021 beschlossen. Allerdings haben sich mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 Änderungen in Bezug auf das Aufstellungsverfahren ergeben. Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW fiel der Stadt Bonn aber offenbar zu spät auf.  Daher ist für eine rechtssichere Aufstellung der Satzung das gesamte formelle Verfahren erneut auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Bundesstadt Bonn wird das Verfahren für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel neu beginnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat am 14. März 2024 gefasst.
Der Bonner Stadtrat hatte die Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel bereits im Juni 2021 beschlossen. Allerdings haben sich mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 Änderungen in Bezug auf das Aufstellungsverfahren ergeben. Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes NRW fiel der Stadt Bonn aber offenbar zu spät auf.  Daher ist für eine rechtssichere Aufstellung der Satzung das gesamte formelle Verfahren erneut auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Bundesstadt Bonn wird das Verfahren für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel neu beginnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat am 14. März 2024 gefasst.
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2024/denkmalbereich-combahnviertel-satzungsverfahren-beginnt-erneut.php Informationen auf www.bonn.de]
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/maerz-2024/denkmalbereich-combahnviertel-satzungsverfahren-beginnt-erneut.php Informationen auf www.bonn.de]


== Gierponte ==
== Gierponte ==
[[Datei:Hinweis Beuel Kennedybrücke IMG 0040.jpg|thumb|Hinweisschild am Radweg Rheinschiene]]
Die erste Gierfähre (Gierponte) aus Eisen wurde am 7. August 1886 von der "Bonn-Beueler-Fähr-Actien-Gesellschaft" in Betrieb genommen. Diese Gierponte verkehrte zwischen der Josefstraße in Bonn und der Beueler Anlegestelle am heutigen Weg „An der Gierponte“ am Beueler Rheinufer im Bereich Rheinaustraße/ Combahnstraße.
Die erste Gierfähre (Gierponte) aus Eisen wurde am 7. August 1886 von der "Bonn-Beueler-Fähr-Actien-Gesellschaft" in Betrieb genommen. Diese Gierponte verkehrte zwischen der Josefstraße in Bonn und der Beueler Anlegestelle am heutigen Weg „An der Gierponte“ am Beueler Rheinufer im Bereich Rheinaustraße/ Combahnstraße.


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