Combahn-Viertel: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Schienenstrang der Bröltalbahn in Beuel IMG 0165.jpg|thumb|Ehemaliger Schienenstrang der Bröltalbahn am Beueler Rheinufer]]
[[Datei:Schienenstrang der Bröltalbahn in Beuel IMG 0165.jpg|thumb|Ehemaliger Schienenstrang der Bröltalbahn am Beueler Rheinufer]]
=== Denkmalbereich ===
=== Denkmalbereich ===
Das Combahnviertel soll aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Der Rat der Stadt Bonn hat die Stadtverwaltung am 28. Juni 2021 beauftragt, eine Satzung auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen, die inzwischen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland erarbeitet wurde.
Das Combahnviertel soll aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Um 1900 ist das Gebiet des heutigen Combahnviertels auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Seine städtebauliche Grundstruktur ist bis in die heutige Zeit erhalten und die Bebauung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Das Gebiet bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasch ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (vom 19. zum 20.Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart.
 
Nach rechtlicher Überprüfung des bisherigen formellen Verfahrens zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel musste die Stadtverwaltung allerdings feststellen, dass für das vorgesehene Satzungsgebiet bisher kein vorläufiger Denkmalschutz besteht, erklärte das Presseamt der Stadt in einer [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/februar-2024/combahnviertel-steht-nicht-vorlaeufig-unter-denkmalschutz.php Pressemitteilung vom 9.2.2024]. Entsprechend werde die Stadtverwaltung dem Rat der Stadt Bonn vorschlagen, das förmliche Satzungsverfahren neu zu beginnen.
 
Um 1900 ist das Gebiet des heutigen Combahnviertels auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Seine städtebauliche Grundstruktur ist bis in die heutige Zeit erhalten und die Bebauung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Das Gebiet bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasch ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (vom 19. zum 20.Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart.


Der Bonner Stadtrat hatte die Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel bereits im Juni 2021 beschlossen. Allerdings haben sich mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 Änderungen in Bezug auf das Aufstellungsverfahren ergeben. Daher ist für eine rechtssichere Aufstellung der Satzung das gesamte formelle Verfahren erneut auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Bundesstadt Bonn wird das Verfahren für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel neu beginnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat am 14. März 2024 gefasst.
Der Bonner Stadtrat hatte die Erarbeitung der Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel bereits im Juni 2021 beschlossen. Allerdings haben sich mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes vom 13. April 2022 Änderungen in Bezug auf das Aufstellungsverfahren ergeben. Daher ist für eine rechtssichere Aufstellung der Satzung das gesamte formelle Verfahren erneut auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Die Bundesstadt Bonn wird das Verfahren für eine Denkmalbereichssatzung für das Combahnviertel neu beginnen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Stadtrat am 14. März 2024 gefasst.
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