Berlin-Bonn-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen
→Zusatzvereinbarung
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== Zusatzvereinbarung == | == Zusatzvereinbarung == | ||
Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart, die bei einem Treffen mit Bundesministerin Klara Geywitz am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden. Mit der Zusatzvereinbarung sollen Projekte in der Region gefördert werden, die im gesamtstaatlichen Interesse liegen | Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben inzwischen Eckpunkte für eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz vereinbart, die bei einem Treffen mit Bundesministerin Klara Geywitz am 12. April 2024 in Bonn vorgestellt wurden. Mit der Zusatzvereinbarung sollen Projekte in der Region gefördert werden, die im gesamtstaatlichen Interesse liegen (s.o.). Der weitere Zeitplan sieht vor, möglichst bis nächstes Jahr nach Karneval mit der konkreten Ausgestaltung fertig zu werden. | ||
* vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/april-2024/eckpunkte-fuer-berlin-bonn-zusatzvereinbarung-vorgestellt.php Informationen auf www.bonn.de] | * vgl. dazu: [https://www.bonn.de/pressemitteilungen/april-2024/eckpunkte-fuer-berlin-bonn-zusatzvereinbarung-vorgestellt.php Informationen auf www.bonn.de] |